Ich gehe dieses Jahr in Rente und muss nächstes Jahr meine Direktversicherung mit der 1/5 Regelung versteuern. Das würde mich bei ca. 30000 Euro kosten. Wenn ich ein Gewerbe anmelde und in dem Jahr Waren für 30000 Euro einkaufe und nichts davon in dem Jahr verkaufe, kann ich den Steuerlichen Verlust damit ausgleichen? Der Verkauf würde dann im nächsten Jahr erfolgen.
Damit kann ich doch die Steuer aus der Direktversicherung umgehen oder?
Ich weiß, dass das nicht toll ist, aber illegal ist es nicht.
Evtl. Gibt es von euch Anmerkungen oder sogar noch bessere Ideen dazu.
Danke
Steuern aus Direktversicherungsauszahlung sparen
14. Dezember 2024
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Frage vom 14. Dezember 2024 | 19:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuern aus Direktversicherungsauszahlung sparen
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#1
Antwort vom 14. Dezember 2024 | 21:50
Von
Status: Richter (8930 Beiträge, 1899x hilfreich)
ZitatIch weiß, dass das nicht toll ist, aber illegal ist es nicht. :
Es ist nicht nur toll sondern auch dumm
#2
Antwort vom 16. Dezember 2024 | 00:23
Von
Status: Unbeschreiblich (49314 Beiträge, 17346x hilfreich)
Zitatund muss nächstes Jahr meine Direktversicherung mit der 1/5 Regelung versteuern. :
Warum?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. Dezember 2024 | 12:37
Von
Status: Unbeschreiblich (49314 Beiträge, 17346x hilfreich)
Um die Rückfrage zu präzisieren:
Wurde die Direktversicherung vor oder nach dem 01.01.2005 abgeschlossen?
Und woraus ergibt sich, dass die 1/5-Regelung auf den Auszahlungsbetrag anwendbar ist?
-- Editiert von User am 16. Dezember 2024 12:41
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