Ein Arbeitnehmer hat von seinem Arbeitgeber, der Muster-AG 100 Aktien für je 3 Euro gekauft und hält diese drei Jahre lang. Dann wird die AG übernommen und alle Mitarbeiter werden "ausbezahlt" und bekommen bei einem Aktienverkauf 30 Euro pro Aktie. Unser Arbeitnehmer hat dann also vor drei Jahren für 300 Euro Aktien gekauft und bekommt nun 3000 Euro durch den Aktienverkauf zurück. Bleibt ein Gewinn von 2700 Euro. Da er die Aktien ja drei Jahre lang hatte, kommt die Spekulationssteuer nicht in Betracht. Muss er den Gewinn als Einkommen versteuern? Oder als Kapitalertrag? Oder gar nicht?
Steuern bei Aktienverkauf
3. Februar 2005
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Frage vom 3. Februar 2005 | 21:40
Von
Status: Beginner (146 Beiträge, 53x hilfreich)
Steuern bei Aktienverkauf
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#1
Antwort vom 3. Februar 2005 | 22:51
Von
Status: Beginner (119 Beiträge, 10x hilfreich)
Steuern fallen nicht an, da zwischen Kauf und Verkauf eine Zeitspanne von mehr als einem Jahr liegt.
#2
Antwort vom 4. Februar 2005 | 06:22
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Den Gewinn der Kurssteigerung braucht er nicht zu versteuern.
Erhaltene Dividenden sind als Kapitalerträge zu versteuern.
Gruß
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