Liebe Forenmitglieder,
Person X plant, sich als Einzelunternehmer im Uhrenhandel selbstständig zu machen und erwägt die Option der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG, um die Umsatzsteuer zu berechnen. Ihr Ziel ist es, sämtlichen erzielten Gewinn wieder in neue Uhren zu investieren, die ausschließlich für den Verkauf bestimmt sind. X beabsichtigt, ausschließlich Waren zu erwerben, die sie für ihr Unternehmen benötigt. Allerdings gibt es einige steuerliche Fragen, bei denen X auf eure Unterstützung hofft:
X strebt an, den gesamten Verkaufsgewinn in ihr Unternehmen zu reinvestieren, so dass die Einnahmen den Ausgaben entsprechen. Dabei stellt sich die Frage, welche Steuern auf X zukommen werden.
Umsatzsteuer: X ist sich bewusst, dass sie die Umsatzsteuer nicht umgehen kann und diese stets entrichten muss.
Einkommensteuer: Angenommen X investiert ihren gesamten Gewinn in neue Uhren und erzielt somit Einnahmen und Ausgaben in gleicher Höhe. In diesem Fall fragt sie sich, ob sie dennoch Einkommensteuer zahlen muss, da es keinen tatsächlichen Gewinn gibt, der ausgezahlt wird. X hat nicht vor, Geld für private Zwecke zu entnehmen.
Gewerbesteuer: X weiß, dass es einen Freibetrag von 24.500 Euro innerhalb eines Kalenderjahres gibt, der vorerst nicht relevant ist. Aber auch wenn keine Überschüsse erzielt werden, möchte sie wissen, ob Steuern dennoch entrichtet werden müssen.
Ich bedanke mich im Voraus für eure Hilfe und sende herzliche Grüße.
Steuern bei Einnahmen = Ausgaben
Haben Sie sich versteuert?
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Einkommensteuer fällt nur bei einem Gewinn an.
Es scheint aber definitib an Basiswissen zu fehlen. Bitte Steuerberater aufsuchen.
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„ Einkommensteuer: Angenommen X investiert ihren gesamten Gewinn in neue Uhren und erzielt somit Einnahmen und Ausgaben in gleicher Höhe. In diesem Fall fragt sie sich, ob sie dennoch Einkommensteuer zahlen muss, da es keinen tatsächlichen Gewinn gibt, der ausgezahlt wird. X hat nicht vor, Geld für private Zwecke zu entnehmen."
Alles was man damit erreicht, ist eine Verschiebung der Besteuerung in die Zukunft. Im „schlimmsten" Fall wird dann der Gewinn von mehreren Jahren in einem Jahr realisiert, was im Normalfall zu einer deutlich höheren Steuerlast als eine jährliche Versteuerung führt.
taxpert
Zitatwas im Normalfall zu einer deutlich höheren Steuerlast als eine jährliche Versteuerung führt. :
Nicht nur das. das FA wird dann auch die Schätzungen und Vorauszahlung entsprechend nach oben setzen.
ZitatIn diesem Fall fragt sie sich, ob sie dennoch Einkommensteuer zahlen muss, :
Einkommensteuer heißt so, weil sie auf das Einkommen erhoben wird.
Ohne Einkommen also logischerweise auch keine Einkommensteuer.
ZitatX hat nicht vor, Geld für private Zwecke zu entnehmen. :
Das führt recht regemäßig zu erhöhtem Informationsbedarf seitens des FA, wie man denn dann sein Leben finanziert.
Wie kommst Du darauf, dass das FA schätzen wird?Zitatauch die Schätzungen :
Da es sich dabei ...Zitatund Vorauszahlung entsprechend nach oben setzen. :
... immer um einen Einmal-Sachverhalt handelt, können die VZ -soweit sie überhaupt festgesetzt werden- jederzeit herab gesetzt werden.Zitatder Gewinn von mehreren Jahren in einem Jahr realisiert :
Eigentlich nur dann, wenn neben dieser Tätigkeit keine weiteren Einkünfte anfallen oder wenn aus dieser Tätigkeit nachhaltig Verluste erwirtschaftet werden.ZitatDas führt recht regemäßig zu erhöhtem Informationsbedarf seitens des FA, wie man denn dann sein Leben finanziert. :
taxpert
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