Steuern bei Härtefall Scheidung

23. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
kitcat
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 38x hilfreich)
Steuern bei Härtefall Scheidung

hallo @all

auf einmal steht das aus einer patchwork Familie an und es häufen sich die Fragen.

macht es aus steuerlicher Sicht sinn die Härtefall Scheidung ein zu leiten ?

Die Grundlagen für H. Scheidung sind leider vorhanden.

Ich bin nun mit 1 kind alleinerziehend und vollzeit berufstätig. gehalt brutto 4k bis 4,5k.
Betreuungskosten sind hoch. unterhalt an weiteres Kind ist klar. Unterhalszahlungen an Frau unbekannt.
über das amt hat sie sofort eine whg. bezogen und ich muss wohl die wohnungskosten noch die ganze kúndigungszeit alleine tragen.

Wie verändern sich nun die steuerklasse und abzüge bei ner scheidung ?

g

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kitcat
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 38x hilfreich)

die Ehe hielt nun gerade mal 1,5 Jahre

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Wie verändern sich nun die steuerklasse und abzüge bei ner scheidung ? Tja, vielleicht verraten Sie uns mal Ihre aktuelle Steuerklasse? Ansonsten kann man nur sagen: Künftig werden Sie in der Steuerklasse 2 sein. Kinderbetreuungskosten sind zu 2/3 absetzbar, Unterhalt für die Frau ist voll absetzbar, Kindesunterhalt ist nicht absetzbar.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#3
 Von 
kitcat
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 38x hilfreich)

aktuelle Steuerklasse ist 3

Unterhalt für Frau
Unterhalt für Kind 1 bei ihr
Unterhalt für Kind2 bei mir (müsste ja von den Einkünften als Bedarf berechnet werden)



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" "

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Es ist trotzdem kaum auszurechnen. Hat die Frau keinen Job, kann ja durchaus ein Unterhalt von 1.500 Euro allein für die Frau auf Sie zukommen. Also:
4000 Euro Klasse 3: 460 Euro Steuer und Soli
4000 Euro Klasse 2: 750 Euro Steuer und Soli
4000 Euro Klasse 2 mit 1.500 Euro Unterhalt für die Ex-Frau: 310 Euro Steuer und Soli

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#5
 Von 
kitcat
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 38x hilfreich)

Scheint mir bisschen unwirklich die Rechnung mit 1500 Euro Unterhalt an die Frau.

1 Kind muss ich voll versorgen neben der arbeit. Erhöhte Betreuungskosten usw.

Was ist mit jetzigen Trennungsunterhalt ?

Frau ist aus dem gemeinsamen Mietvertrag abgehauen und hat sich eine eigene Wohnung zugelegt.

Kann ich Ihr Mietanteil da nicht mit dem Unterhalt verrechnen ?

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Scheint mir bisschen unwirklich die Rechnung mit 1500 Euro Unterhalt an die Frau. Mir nicht - sofern die 4000 Euro Ihr Nettoeinkommen sind und die Frau gar kein Einkommen hat, ist das gut und gerne drin. Aber derlei können Sie ja dann im Unterforum Familienrecht erfragen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#7
 Von 
kitcat
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 38x hilfreich)

Nein

Das ist Brutto, und davon sind noch 400 Euro als Fahrgeldpauschale.

Von meinem Netto sind noch insgesamt 380 euro an Dahrlehensangelegenheit.

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Na, dann wird es natürlich auf weniger Unterhalt hinauslaufen. Das sind ja dann nur so 2200 Euro netto in Steuerklasse 2, minus Unterhalt und Darlehen noch so 1400 Euro - dann blieben grob überschlagen noch 300 Euro Unterhalt, weil 1100 Euro Ihr Selbstbehalt sind.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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