Hallo,
ich möchte für 5 Wochen eine selbständige Tätigkeit ausüben und habe diese dem Finanzamt gemeldet.
Ist es möglich, um nicht bis zu meiner Steuererklärung Anfang 2007 die zu erwartenden Steuern zurücklegen zu müssen, die Steuern bereits nach Bezahlung des Auftraggebers ans Finanzamt zu zahlen? Wenn ja, in welcher Form? Für ElsterOnline sind bei mir nicht die Systemvoraussetzungen gegeben (laut der Prüfung des ElsterOnline-Portals).
Vielen Dank
Steuern bei kurzftistiger Selbständigkeit
18. Januar 2006
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Frage vom 18. Januar 2006 | 14:53
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuern bei kurzftistiger Selbständigkeit
Haben Sie sich versteuert?
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#1
Antwort vom 18. Januar 2006 | 17:19
Von
Status: Unbeschreiblich (47631 Beiträge, 16834x hilfreich)
Die Höhe der auf diese Einnahmen entfallenden Einkommensteuer kann erst beim Vorliegen sämtlicher Daten zum Einkommen berechnet werden. Das dürfte also frühestens Anfang 2007 möglich sein.
Lege das Geld lieber auf ein Sparkonto, anstatt Dich auf eine solche Diskussion mit dem Finanzamt einzulassen.
Ob es denkbar ist, eine freiwillige Vorauszahlung zu leisten, kann ich nicht einmal beantworten.
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