Steuern eBook veröffentlichen, Gewerbeanmeldung?

24. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
l2509
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuern eBook veröffentlichen, Gewerbeanmeldung?

Hallo,

ich würde gerne ein eigenes eBook auf Amazon KDP veröffentlichen und verkaufen.
Momentan bin ich Student, habe keine sonstigen Einkünfte, mache somit keine Steuererklärung und liege auch unter jeglichen Freibeträgen.

Auf manchen Seiten im Internet steht, man müsse es einfach dem Finanzamt melden und über die Einkommens-Überschuss-Rechnung machen und auf anderen Seiten steht wiederum man muss ein Gewerbe anmelden.
Durch die unterschiedlichen Informationen blicke ich leider nicht mehr durch und brauche eure Hilfe.

Womit ist man auf der sicheren Seite bzw. was empfehlt ihr?

Ich würde mich sehr über Eure Hilfe freuen.

Liebe Grüße,
l2509

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4836 Beiträge, 1171x hilfreich)

Die schriftstellerische Tätigkeit ist grds. freiberuflich und bedarf keiner Gewerbeanmeldung. Wie das mit dem Verkauf eigener Bücher ist, vermag ich ohne nachzuelesen nicht zu sagen.

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist nur die Art der Gewinnermittlung. Also unabhängig davon, ob Sie ein Gewerbe betreiben oder Freiberufler sind, können Sie (abhängig vom Gewinn und Umsatz) Ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung oder durch Bilanzierung ermitteln.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
l2509
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank Cybert. für die Antwort.

Ich würde mich freuen, wenn noch weitere Personen zu dem Thema helfen könnten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6255 Beiträge, 1497x hilfreich)

Zitat (von l2509):

ich würde gerne ein eigenes eBook auf Amazon KDP veröffentlichen und verkaufen.
Momentan bin ich Student, habe keine sonstigen Einkünfte, mache somit keine Steuererklärung und liege auch unter jeglichen Freibeträgen.

Auf manchen Seiten im Internet steht, man müsse es einfach dem Finanzamt melden und über die Einkommens-Überschuss-Rechnung machen und auf anderen Seiten steht wiederum man muss ein Gewerbe anmelden.

Die Veröffentlichung von Büchern im Eigenverlag ist keine gewerbliche Tätigkeit. Sie ist auch nicht gewerbesteuerpflichtig.
Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit müssen in der Steuererklärung angegeben werden, logisch.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2349 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Die Veröffentlichung von Büchern im Eigenverlag ist keine gewerbliche Tätigkeit.
Sicher?

Das Finanzgericht (FG) hat sich nämlich der Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Herausgabe eines schriftstellerischen Werks im Selbstverlag (Urteil vom 30. November 1978 IV R 15/73 , BFHE 126, 461 , BStBl II 1979, 236 ) angeschlossen und ausgeführt, die Leistungen des Klägers aufgrund der Vertragsverhältnisse mit den beiden Fernsehsendern seien als einheitliche gewerbliche Betätigung des Klägers anzusehen, denn er beziehe wie der Schriftsteller im Selbstverlag seine Entlohnung nicht aus einer isoliert zu betrachtenden künstlerischen Leistung, sondern aus dem Verkauf eines Produkts/der Lieferung eines Werkes, nämlich der sendefertigen Bänder.
(BFH, Beschluss vom 03. April 2001 – IV B 15/00 –, Rn. 3)

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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