Hallo,
ich würde gerne ein eigenes eBook auf Amazon KDP veröffentlichen und verkaufen.
Momentan bin ich Student, habe keine sonstigen Einkünfte, mache somit keine Steuererklärung und liege auch unter jeglichen Freibeträgen.
Auf manchen Seiten im Internet steht, man müsse es einfach dem Finanzamt melden und über die Einkommens-Überschuss-Rechnung machen und auf anderen Seiten steht wiederum man muss ein Gewerbe anmelden.
Durch die unterschiedlichen Informationen blicke ich leider nicht mehr durch und brauche eure Hilfe.
Womit ist man auf der sicheren Seite bzw. was empfehlt ihr?
Ich würde mich sehr über Eure Hilfe freuen.
Liebe Grüße,
l2509
Steuern eBook veröffentlichen, Gewerbeanmeldung?
24. März 2018
Thema abonnieren
Frage vom 24. März 2018 | 11:58
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuern eBook veröffentlichen, Gewerbeanmeldung?
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#1
Antwort vom 24. März 2018 | 13:39
Von
Status: Master (4836 Beiträge, 1171x hilfreich)
Die schriftstellerische Tätigkeit ist grds. freiberuflich und bedarf keiner Gewerbeanmeldung. Wie das mit dem Verkauf eigener Bücher ist, vermag ich ohne nachzuelesen nicht zu sagen.
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist nur die Art der Gewinnermittlung. Also unabhängig davon, ob Sie ein Gewerbe betreiben oder Freiberufler sind, können Sie (abhängig vom Gewinn und Umsatz) Ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung oder durch Bilanzierung ermitteln.
#2
Antwort vom 24. März 2018 | 14:37
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank Cybert. für die Antwort.
Ich würde mich freuen, wenn noch weitere Personen zu dem Thema helfen könnten.
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#3
Antwort vom 24. März 2018 | 15:24
Von
Status: Senior-Partner (6255 Beiträge, 1497x hilfreich)
Zitat:
ich würde gerne ein eigenes eBook auf Amazon KDP veröffentlichen und verkaufen.
Momentan bin ich Student, habe keine sonstigen Einkünfte, mache somit keine Steuererklärung und liege auch unter jeglichen Freibeträgen.
Auf manchen Seiten im Internet steht, man müsse es einfach dem Finanzamt melden und über die Einkommens-Überschuss-Rechnung machen und auf anderen Seiten steht wiederum man muss ein Gewerbe anmelden.
Die Veröffentlichung von Büchern im Eigenverlag ist keine gewerbliche Tätigkeit. Sie ist auch nicht gewerbesteuerpflichtig.
Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit müssen in der Steuererklärung angegeben werden, logisch.
#4
Antwort vom 26. März 2018 | 14:48
Von
Status: Student (2349 Beiträge, 631x hilfreich)
Sicher?ZitatDie Veröffentlichung von Büchern im Eigenverlag ist keine gewerbliche Tätigkeit. :
Das Finanzgericht (FG) hat sich nämlich der Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Herausgabe eines schriftstellerischen Werks im Selbstverlag (Urteil vom 30. November 1978 IV R 15/73 , BFHE 126, 461 , BStBl II 1979, 236 ) angeschlossen und ausgeführt, die Leistungen des Klägers aufgrund der Vertragsverhältnisse mit den beiden Fernsehsendern seien als einheitliche gewerbliche Betätigung des Klägers anzusehen, denn er beziehe wie der Schriftsteller im Selbstverlag seine Entlohnung nicht aus einer isoliert zu betrachtenden künstlerischen Leistung, sondern aus dem Verkauf eines Produkts/der Lieferung eines Werkes, nämlich der sendefertigen Bänder.
(BFH, Beschluss vom 03. April 2001 – IV B 15/00 –, Rn. 3)
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