Steuern für im nicht EU Ausland erbrachte Dienstleistung

11. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
p4ingiv3r
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuern für im nicht EU Ausland erbrachte Dienstleistung

Hallo liebe community,

Ich habe den aktuellen Fall, dass mein Kunde (Sitz in Deutschland) sagt, dass auf meiner Rechnung fälschlicherweise Ust vermerkt ist.

Ich habe die Dienstleistung für diesen Auftrag über einen Zeitraum von 3 Monaten im nicht EU Ausland erbracht und der Firmensitz meiner Firma liegt auch in Deutschland. Ergo schreibe ich eine Rechnung von meiner deutschen Firma an meinen deutschen Kunden für eine im nicht EU Ausland erbrachte Leistung.

Wieso sollte somit keine deutsche ust/MwSt auf meinen Rechnungen vermerkt werden?

Bin derzeit ratlos was ich hier glauben soll.

Danke für die Hilfe!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4843 Beiträge, 1171x hilfreich)

Die Frage ist, wo die Leistung erbracht wurde.
Der Ort einer sonstigen Leistung richtet sich nach §§ 3a UStG ff.
Hierfür ist erforderlich zu wissen, um welche Leistung es sich überhaupt handelt.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
p4ingiv3r
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallöchen,

Danke für die Antwort. Der Ort der erbrachten Leistung ist, wie schon gesagt, das nicht EU Ausland. Speziell handelt es sich um die Malediven und die Art der Dienstleistung war eine Construction Betreuung bzw um das Vor-Ort-Projektmanagement für ein Bauprojekt.

Danke und viele Grüße für die Hilfe.

K.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Dann dürfte es sich um eine Leistung nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 c) UStG handeln. Damit gelten die Malediven als Ort der Leistung. Auf den Malediven gibt es ggf. keine USt, jedenfalls habe ich nichts dazu gefunden.

Die deutsche USt fällt jedenfalls nicht an.

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#4
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von hh):
Auf den Malediven gibt es ggf. keine USt, jedenfalls habe ich nichts dazu gefunden.
Die Goods and Service Tax auf den Malediven beträgt 6%. Ob man sich als Ausländer bei der Maldives Inland Revenue Authority registrieren muss, hängt von der Höhe des Umsatzes ab. Mehr auf www.mira.gov.mv oder im tax book von EY.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#5
 Von 
p4ingiv3r
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Zitat (von hh):
Auf den Malediven gibt es ggf. keine USt, jedenfalls habe ich nichts dazu gefunden.
Die Goods and Service Tax auf den Malediven beträgt 6%. Ob man sich als Ausländer bei der Maldives Inland Revenue Authority registrieren muss, hängt von der Höhe des Umsatzes ab. Mehr auf www.mira.gov.mv oder im tax book von EY.

taxpert


Also im book vom EY steht aber 15%. Was denn nun? Und sind die Steuern dann als MwSt bzw ust auf den Rechnungen in der Höhe zu berechnen und in Deutschland abzuführen? Und treffen die 15% auf eine hierzulande auf ein normales Einzelunternehmen zu?

"Obwohl derzeit keine spezielle Steuer auf Unternehmensgewinne erhoben wird, wird eine Steuer von 15% auf die Unternehmensgewinne einer "Person" erhoben, die als Unternehmer gilt. Eine "Person" umfasst, ist aber nicht beschränkt auf Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Einzelpersonen. Die steuerpflichtigen Gewinne oder Verluste einer Personengesellschaft für ein Jahr werden so berechnet, als wäre sie eine Körperschaft."

-- Editiert von p4ingiv3r am 12.02.2019 08:21

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Die Business Profit Tax, also so etwas wie die Einkommensteuer beträgt 15%.

Die Goods and Service Tax, also so etwas wie die Umsatzsteuer beträgt 6% und für touristische Leistungen 12%.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
p4ingiv3r
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Die Business Profit Tax, also so etwas wie die Einkommensteuer beträgt 15%.

Die Goods and Service Tax, also so etwas wie die Umsatzsteuer beträgt 6% und für touristische Leistungen 12%.


Heißt das nun, dass ich auf der RG den Ust Steuersatz von 19 auf 6% abändern muss? Oder entfällt dieser ganz weil es kein deutscher Ust Satz ist?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von p4ingiv3r):
Also im book vom EY steht aber 15%. Was denn nun?
Sie sind doch Unternehmer, oder? Dann sollte Ihnen doch der Unterschied zwischen Ertragssteuer (ESt, KSt) und der USt geläufig sein! Ob z.B. wegen einer Betriebsstätte ("permanent establishment") neben der deutschen ESt auch Business Profit Tax auf den Malediven anfällt (kein DBA!) kann hier niemand sagen!

Zitat (von p4ingiv3r):
Heißt das nun, dass ich auf der RG den Ust Steuersatz von 19 auf 6% abändern muss?
Wenn Ihre Leistung auf Malediven nach den dort geltenden Gesetzen dazu führt, dass Sie dort die entsprechende GST an den MIRA abführen müssen, dann gehören diese 6% auf die Rechnung! Da dies ein deutsches Steuerforum ist, wird Ihnen niemand verlässlich sagen können, ob die GST anfällt oder nicht! Bitte selber über die genannte Internetseite recherchieren oder den StB des Vertrauens befragen.

Kleiner Tipp für die Zukunft: Wenn Sie als Unternehmer im Ausland tätig werden, sollte man sich VORHER über die möglichen steuerlichen Konsequenzen informieren!

https://www.mira.gov.mv/forms/m829-tax-guide-for-foreigners-doing-business-in-the-Maldive.pdf

taxpert

-- Editiert von taxpert am 12.02.2019 09:37

-- Editiert von taxpert am 12.02.2019 09:47

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Heißt das nun, dass ich auf der RG den Ust Steuersatz von 19 auf 6% abändern muss?


Ich kenne mich leider auch nicht wirklich mit dem Steuerrecht der Malevediven aus. Wenn die 6% GST anfallen, dann sind sie jedenfalls nicht an das deutsche Finanzamt, sondern an die zuständige Steuerbehörde auf den Malediven (MIRA?) abzuführen. Eine anfallende GST wäre natürlich auf der Rechnung auszuweisen.

Außerdem ist es denkbar, dass du 15% BPT an die Steuerbehörde der Malediven abführen musst. Da mit den Malediven kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, müssen die Einnahmen auch in Deutschland versteuert werden.

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#10
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von hh):
Dann dürfte es sich um eine Leistung nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 c) UStG handeln. Damit gelten die Malediven als Ort der Leistung. Auf den Malediven gibt es ggf. keine USt, jedenfalls habe ich nichts dazu gefunden.

Die deutsche USt fällt jedenfalls nicht an.

Die der Maledvien auch nicht, wenn die Leistung ins Ausland geliefert wird. So wie auch in Deutschland keine USt anfällt, wenn die Leistung auf die Malediven geliefert wird.

(Jedenfalls so lange, wie die Malediven nicht Mitglied der EU werden.)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Die Leistung wurde aber auf den Malediven erbracht und nicht ins Ausland geliefert.

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