Steuern nach Immobilienverkauf

3. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.09.2014 10:36:00
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Steuern nach Immobilienverkauf

Hallo,

wir haben folgende Situation:
Meinem Mann wurde 2003 von seinem Vater ein Eigentumsanteil an der vorhandenen Immobilie übertragen (1/3, je ein weiteres Drittel gingen an Bruder und Ehefrau). Der Vater verstarb 2007. Jetzt soll das Haus veräußert werden.

Nach Veräußerung: fallen Steuern an, die zu begleichen sind, wenn ja welche und in welcher Höhe?

Vielleicht hat jemand eine Antwort für uns. Vielen Dank.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

fallen Steuern an, die zu begleichen sind Nö - die Spekulationsfrist ist ja um.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12324.09.2014 10:36:00
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Und wie ist das mit der Schenkungssteuer?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Die Schenkung erfolgte vor 11 Jahren - falls Ihr Gatte damals erfolgreich die Schenkungsteuer hinterzogen hat, ist das jetzt verjährt. Es könnte aber auch ganz schlicht keine Schenkungsteuer angefallen sein - da gibt es hohe Freibeträge.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 03.08.2014 14:38

-- Editiert muemmel am 03.08.2014 14:39

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12324.09.2014 10:36:00
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Oh ... ;/
Aber das mit dem Freibetrag könnte passen.
Vielen Dank für Ihre Antworten und noch einen schönen Sonntag.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Die Verjährung würde ich verneinen. Höchstens strafrechtlich ist die Sache durch.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12324.09.2014 10:36:00
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich habe noch einmal wg. der Freibeträge nachgelesen und das passte.
Vielen Dank noch einmal.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hellahagen
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Mahnman):
Die Verjährung würde ich verneinen. Höchstens strafrechtlich ist die Sache durch.
h

Es wäre sehr interessant zu Erfahren wie sie es sehen das "andere" Gründe oder Gesetze noch greifen könnten !
Danke.

0x Hilfreiche Antwort

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