Hallo,
ich bin deutscher Staatsbürger und wohne seit ca. einem Jahr in Wien. Ich werde Anfang nächsten Jahres meinen Wohnsitz hier abmelden und eine Weltreise machen. Ich verdiene mein Geld durch Poker. Bin ich während meiner Weltreise irgendwo steuerpflichtig?
Steuern ohne Wohnsitz
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
In Deutschland wärst Du dann beschränkt steuerpflichtig mit den Einnahmen, die in Deutschland erzielt werden. Das gilt übrigens auch dann, wenn Du einen festen Wohnsitz im Ausland hast.
Es dürfte in den meisten anderen Staaten vergleichbare Vorschriften geben, so dass Du im Extremfall in allen Ländern, in denen Du Einkünfte erzielst, mehr oder weniger steuerpflichtig bist.
Ich habe einen Mandanten, der ist professioneller Pokerspieler. Das deutsche Finanzamt will von dem sonderbarerweise überhaupt kein Geld. Ein altes BFH Urteil hat nämlich den Tenor, dass bei Glückspielen (Poker soll wohl dazu gelten) im Schnitt nicht gewonnen werden kann, aus diesem Grund können auch Gewinne nicht einer Steuerpflicht unterliegen.
Bin mal gespannt, wie lange die noch brauchen um festzustellen, dass Profizocker ihr Geld eben nicht durch Glück sondern vielmehr durch Können einsacken.
Dann wirds wohl auch besteuert werden.
Zum Thema: Wie andere Staaten die Einnahmen aus Glückspielen bewerten kann ich nicht sagen.
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Danke schonmal für die Antworten.
Habe bzgl. Deutschland auch schon anderes gehört. Kenne zwar persönlich keinen Profispieler in Dtland der Steuern zahlt, aber bisher immer gehört, dass die Rechtslage nicht geklärt sei. Falls die in den nächsten Jahren Poker auf einmal doch besteuern sollten, könnten die dann rückwirkend für die Gewinne der letzten Jahre Steuern verlangen?
Also nach Meinung - zumindest - meines Finanzamtes ist die Rechtslage noch klar, da der BFH einmal so entschieden hat.
Aber wundern tut mich das schon. Ich kann die Argumentation des BFH schon nachvollziehen. Da ging es aber eigentlich um Rolette, wenn ich es richtig im Kopf habe. Aber Poker ist doch nun wirklich was ganz anderes.
Nachträglich können die m.E. nicht versteuern, da der Steuerpflichtige bis zu einer anderen Sichtweise Vertrauensschutz geniesst. Jedenfalls solange Poker noch als Glückspiel gewertet wird, In aller Regel stellt der BFH dann einen Termin fest ab wann anders zu verfahren ist.
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