Steuern und Minijob

21. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.05.2022 16:06:13
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuern und Minijob

Ich habe folgende Frage & zwar habe ich eine Werkstudentenstelle mit 20 h im Monat und möchte nun noch eine weitere Stelle als wissenschaftliche Hilfskraft mit 442 Euro im Monat machen. Die 442 Euro-Stelle ist naja, unter 450 Euro, und auf zwei Monate befristet. Erstmal nun die Frage: Muss ich eben diese Stelle mit 442 Euro jetzt mit Steuerklasse 6 versteuern? Eigentlich dachte ich, dass diese steuerfrei ist, da sie unter 450 Euro ist, aber ich kann in den Formularen, die ich von dem Arbeitgeber erhalten habe, nichts anderes ankreuzen.
Dann noch die Frage: Kann der erste Arbeitgeber über die Stelle etwas erfahren durch die Steuern? Das Problem ist: Der erste Arbeitgeber macht anscheinend Probleme bei einer Nebenbeschäftigung. Also bitte nicht falsch verstehen, ich möchte alles richtig anmelden, was die Sozialversicherungen und die Steuern angehen. Es geht nur darum, ob der Arbeitgeber hierüber etwas erfahren kann von der Stelle oder nicht.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Eigentlich dachte ich, dass diese steuerfrei ist, da sie unter 450 Euro ist Da dachten Sie falsch. Er könnte steuerfrei sein, es könnte aber auch ein "Minijob auf Lohnsteuerkarte" sein - dann ist er nicht steuerfrei. Insofern müssen Sie den Arbeitgeber fragen.
Kann der erste Arbeitgeber über die Stelle etwas erfahren durch die Steuern? Nein - da werden Sie ja vermutlich in Klasse 1 versteuert, woran sich nichts ändert.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
guest-12325.05.2022 16:06:13
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das bedeutet also, dass ich mir nicht aussuchen kann, wie die Stelle versteuert wird? Also wenn ich Pech habe, "muss" ich es versteuern, wenn der Arbeitgeber das so will, richtig? Aber hier die Frage, was bringt es dem Arbeitgeber, wenn ich die Stelle versteuern muss?
Falls mir gar nichts anderes übrig bleibt und ich es versteuern muss: Kann ich mir das Geld dann auch bei einem 450 Euro Job über die Steuererklärung wiederholen, sofern ich mit allen Beschäftigungen unter dem Steuerfreibetrag bleibe?

Und genau, bei der ersten Stelle werde ich weiterhin in Steuerklasse 1 bleiben. Mit anderen Worten, egal ob der Minijob versteuert werden muss oder nicht, es ändert sich nichts daran, dass die erste Stelle davon erfährt?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat (von ähmjaa):
Also wenn ich Pech habe, "muss" ich es versteuern, wenn der Arbeitgeber das so will, richtig?


Ja

Zitat (von ähmjaa):
Kann ich mir das Geld dann auch bei einem 450 Euro Job über die Steuererklärung wiederholen, sofern ich mit allen Beschäftigungen unter dem Steuerfreibetrag bleibe?


Ja

Zitat:
egal ob der Minijob versteuert werden muss oder nicht, es ändert sich nichts daran, dass die erste Stelle davon erfährt?


Der AG des Nebenjobs muss sich in ElStAM als Nebenarbeitgeber anmelden. Wenn er das nicht macht, dann blockiert er ggf. die Steuerklasse 1. Das würde beim ersten AG sicherlich für Verwunderung sorgen.

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