Steuern zurück bei Mindesteinkommensgreze und Steuerersparnis bei Heirat???

2. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
ulla meyer
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 9x hilfreich)
Steuern zurück bei Mindesteinkommensgreze und Steuerersparnis bei Heirat???

Hallo Leute,
Mein Verlobter und Ich haben vor zu heiraten:
Ich arbeite und verdiene derzeit 2600 Euro brutto, natürlich in der Steuerklasse 1.
Mein Freund wird vorraussichtlich September Arbeitnehmer werden und wahrscheinlich ca. 2200 Euro verdienen. Ich weiß aus eigener Erfahrung, daß man bei Arbeitsbeginn in dieser Zeit unter einer Grenze liegt, so daß man die Lohnsteuer zurück bekommt. Er wird seine Steuer wohl somit a.j.F. zurück erhalten.
Nun zu meiner Frage:
Ich habe gehört, daß man bei Heirat bis 31.12.08 zusammen veranlagt werden kann und somit für das gesamte zurückliegende Jahr noch Steuern sparen kann. Welche Steuerklasse wäre denn für wen am günstigsten in unserem Fall und erhalte Ich auch etwas zurück obwohl mein Freund, ja bereits seine Lohnsteuer wegen dieser Mindestgrenze zurückbekommt?
Wäre nett, wenn mich mal jemand behellen könnte,
vielen Dank im Voraus!!!
Ulla

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"ulla"

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9 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Solange Du Alleinverdiener bist, ist für Dich die Steuerklasse III nach einer Heirat am günstigsten. Bei einem Einkommensverhältnis von 2600€/2200E wäre jedoch die Steuerklassenkombination IV/IV zu empfehlen. Die Steuerklassen können nur einmal pro Jahr gewechselt werden, so dass ich in Eurem Fall die Steuerklassen IV/IV nach einer Heirat empfehlen würde.

Eventuell durch nicht optimale Wahl der Steuerklassen zuviel gezahlte Steuer wird im Rahmen einer Einkommensteuererklärung erstattet.

Wenn Ihr dieses Jahr heiratet, dann werdet Ihr für das gesamte Jahr zusammen veranlagt. Damit erhaltet ihr eine gemeinsame Erstattung.

Der Grundfreibetrag verdoppelt sich dann und kann von beiden gemeinsam ausgenutzt werden. Du kannst also nicht nur Deinen eigenen Grundfreibetrag ausnutzen, sondern auch noch den Anteil, den Dein Freund nicht ausnutzen konnte. Außerdem rutscht Du in der Steuerprogression tiefer als bei getrennter Veranlagung.

Eine Steuererstattung kann aber nicht pauschal einem einzelnen Ehegatten zugewiesen werden. Es werden beide Einkommen zusammen gerechnet und dann nach der Splittingtabelle versteuert. Es ist anhand des Steuerbescheides also nicht erkennbar, wer welchen Anteil an der Steuererstattung hat. Ihr solltet das als Ehepaar als gemeinsame Steuererstattung sehen.

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#2
 Von 
ulla meyer
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 9x hilfreich)

Ok ,vielen Dank-rekapituliere nochmal, um zu sehen ob Ich es richtig verstanden habe.
Nach einer heirat, wäre also Steuerklasse 4 die richtige für beide.
Ist es dann egal wann wir heiraten, d.h der 31.12.08 würde genauso gehen wie der 1.4.08 oder ergeben sich hier irgendwelche Unterschiede?
Mit Grundfreibetrag ist wohl die Grenze gemeint, die man verdienen kann, ohne Lohnsteuern zahlen zu müssen(?!)-wie hoch ist diese, würde Ich gerne noch wissen?
Der Grundfreibetrag meines Freundes der erst im November angefangen würde und daher nicht ausgenutzt werden kann so daß er daher noch ein "Guthaben" hat, könnte dann von mir mitgenutzt werden?
Danke für die Antwort, ulla

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Ist es dann egal wann wir heiraten, d.h der 31.12.08 würde genauso gehen wie der 1.4.08 oder ergeben sich hier irgendwelche Unterschiede?

Ja, das ist egal. Eine Heirat am 31.12. reicht, um für das gesamte Jahr den Anspruch auf den Splittingtarif zu erhalten. Die Steuerklassen I und IV sind auch identisch im Hinblick auf den Lohnsteuerabzug.

Mit Grundfreibetrag ist wohl die Grenze gemeint, die man verdienen kann, ohne Lohnsteuern zahlen zu müssen(?!)-wie hoch ist diese, würde Ich gerne noch wissen?

Der Grundfreibetrag beträgt 7.664€. Aufgrund von weiteren Frei- und Pauschbeträge fällt eine Steuer erst ab einem tatsächlichen Bruttoeinkommen von ca. 10.800€ pro Jahr an.

Bei Verheirateten werden beide Einkommen einfach zusammengerechnet und dafür verdoppeln sich die Beträge. Das führt dann dazu, dass Du den Grundfreibetrag Deines Freundes ausnutzen kannst.

Praktische Auswirkungen anhand Deiner Zahlen:

Dein Jahresgehalt: 31.200€
-> Lohnsteuer in StKl. I oder IV: 5.102€/Jahr
Erstattung nach Einkommensteuererklärung nur, wenn Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend gemacht werden können, die oberhalb der Pauschbeträge liegen:

Gehalt Deines Freundes: Monatl. 2.200€
-> Lohnsteuer in StKl. I oder IV: 309,83€/Monat (619,66€ für Nov-Dez)
komplette Erstattung der 619,66 nach Einkommensteuererklärung, da Jahreseinkommen unterhalb des Grundfreibetrages liegt.


gemeinsames Brutto-Jahreseinkommen: 35.600€
Einkommensteuer nach Splittingtarif: 2.896€
gezahlte gemeinsame Lohnsteuer: 5721,66€

gemeinsame Erstattung: 2.825,66€

Die Erstattung fällt also um 2206€ höher aus als bei getrennter Veranlagung. Hinzu kommen noch entsprechende Erstattungen für Soli und ggfl. Kirchensteuer.

An den 2.896€ zu zahlender Einkommensteuer nach Splittingtarif ändert sich übrigens durch die Wahl der Steuerklassen nichts. Mit den Steuerklassen wird nur der Lohnsteuerabzug während des Jahres festgelegt, nicht jedoch die Höhe der Steuer, die im Rahmen einer Steuererklärung festgestellt wird.

Für die Folgejahre, wenn Ihr beide jeweils das gesamte Jahr gearbeitet habt, gilt folgendes:

Bruttogehalt 2.600€
StKl. IV -> Lohnsteuer 425,16€
StKl. III -> Lohnsteuer 158,83€

Bruttogehalt 2.200€
StKl. IV -> Lohnsteuer 309,83€
StKl. V -> Lohnsteuer 632,83€

gemeinsame Lohnsteuer bei IV/IV:
735,00€ / Monat oder 8.820€ / Jahr

gemeinsame Lohnsteuer bei IV/IV:
791,66€ / Monat oder 9.500€ / Jahr

Einkommensteuer nach Splittingtarif bei gemeinsamem Jahreseinkommen von 57.600€:
8.796€

Der Steuervorteil für die Folgejahre durch die Heirat ist also marginal (24€), da eure beiden Einkommen relativ dicht beieinander liegen.

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#4
 Von 
ulla meyer
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 9x hilfreich)

Super vielen Dank für die schnelle Antwort,

Hab da aber nochmal ne Frage:
Habe gehört , daß man nicht rückwirkend seine Steuerklasse ändern kann.
Du hast geschrieben: "Mit den Steuerklassen wird nur der Lohnsteuerabzug während des Jahres festgelegt, nicht jedoch die Höhe der Steuer, die im Rahmen einer Steuererklärung festgestellt wird."
Das bedeutet also Ich zahle erstmal soviel wie es meine Steuerklaase erfordert und erst zur Steuererklärung ein Jahr später, wird geschaut ob tatsächlich alles sein mußte, oder es Gründe gibt sie ggf. zum Teil zurüchzubekommen(z.B. wegen Heirat),ohne
aber, daß sich rückwirkend die Klasse ändern läßt/ geändert werden müßte?!!!
Außerdem : Was meinst Du mit -Splittingtarif
-Pauschbeträge
- Freibeträge

Danke für deine Auklärungen, Lg Ulla

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Das bedeutet also Ich zahle erstmal soviel wie es meine Steuerklaase erfordert und erst zur Steuererklärung ein Jahr später, wird geschaut ob tatsächlich alles sein mußte, oder es Gründe gibt sie ggf. zum Teil zurüchzubekommen(z.B. wegen Heirat),

Ja, korrekt. Zusätzliche Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen usw. können ebenfalls zu einer Erstattung führen. Bei der Steuerklassenkombination III/V kann es sogar zu Nachzahlungen kommen. Daher sind Doppelverdiener mit III/V auch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Die endgültige Einkommensteuer wird nach zwei unterschiedlichen Tarifen berechnet. Der normale Steuertarif gilt für Singles. Der Splittingtarif gilt für Verheiratete.

Beim Splittingtarif werden beide Einkommen zusammen gerechnet und durch zwei geteilt. Die Steuer wird dann nach Normaltarif berechnet und wieder verdoppelt.

Das führt dazu, dass Verheiratete, die exakt das gleiche Einkommen haben, durch die Hochzeit keinen Steuervorteil haben. Je größer der Einkommensunterschied ist, desto größer wird der Steuervorteil durch die Heirat.

Werbungskosten sind alle Kosten, die einem für die Durchführung der Arbeit entstehen, wie z.B. Entfernungspauschale, Arbeitskleidung, Fachliteratur usw. Ohne Nachweis werden mindestens 920€ pro Jahr als Werbungskostenpauschale anerkannt.

Zu den Sonderausgaben gehört u.a. die gezahlte Kirchensteuer. Die Pauschale beträgt nur 18€. Wer in der Kirche ist erhält schon aufgrund der gezahlten Kirchensteuer eine Steuererstattung im Rahmen einer Steuererklärung.

Dazu gibt es für die Sozialversicherungen ebenfalls noch Freibeträge.

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#6
 Von 
ulla meyer
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 9x hilfreich)

Ja, Ich denke Ich steige da langsam durch-danke für diese Grundausführungen im Steuerrecht.
Ein paar Sachen sind mir aber noch nicht ganz klar:
Du sagstest der Freibetrag würde bei 7664 Euro liegen,durch weiter Pausch und Freibeträge würde erst ab einem Betrag von 10.800 Brutto eine Steuer erhoben. Ganz blöde Frage, d.h. wenn man 10.801 verdient wirde sofort die kompleete Steuer nötig, aber bekommt man dann trotzdem alles an Lohnsteuer zurück bis auf diesen einen Euro oder ist dann kein Anrecht mehr darauf, weil man diese grenze überschritten hat?

Im Brutto Netto Rechner habe Ich meine 2600 Euro eingegeben, unter klasse 1 wie auch bei 4 waren wie Du schon sagstest die
Lohnsteuerabzüge gleich.
In der Spalte Freibetrag bei Eingabe der 7664, erhalte Ich laut Rechner demnach einen Nettolohn von 1819 Euro bei Weglassen 1623 Euro. Die Differenz ist demnach also der Betrag den man dann am Ende des Jahres wieder bekommt(dann aber alles zusammen)??!

Was ist die Steuerprogression ( Progression= Voranschreiten!!?) ????

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Mit den Freibeträgen bei den Brutto Netto Rechnern sind die zusätzlichen Freibeträge gemeint, die extra auf der Steuerkarte eingetragen sind.

Der Grundfreibetrag und die übrigen Freibeträge sind bereits berücksichtigt. Das erkennst Du am Besten daran, wenn Du ein Monatseinkommen von 898€ eingibst. Dann ist die Steuer 0€. Bei 899€ ist eine Steuer von 0,08€ fällig.

Unter Steuerprogression versteht man folgenden Effekt:
Wenn jemand, der 900€ verdient, eine Gehaltserhöhung von 100€ erhält, dann sind auf diese zusätzlichen 100€ nur 12,66€ Steuern fällig.

Wenn Du eine Gehaltserhöhung von 100€ erhälst und dann 2700€ verdienst, dann sind dafür in Stkl. I 30,09€ zusätzliche Steuern fällig. Bei sehr hohen Einkommen müssen von 100€ Zusatzverdienst bis zu 45€ Steuern bezahlt werden.

Die Steuerklasse I ist so berechnet, dass die Lohnsteuer genau der festzulegenden Einkommensteuer entspricht, wenn man keine zusätzlichen Werbungskosten o.ä. geltend machen kann. Die normalen Freibeträge sind beim Lohnsteuerabzug bereits berücksichtigt.

Beim Lohnsteuerabzug werden die Freibeträge immer nur mit 1/12 berücksichtigt ohne Rücksicht darauf ob man in den übrigen Monaten auch Einkommen hatte und wieviel. Man hat jedoch Anspruch auf die gesamten Freibeträge und kann diese nur über eine Einkommensteuererklärung geltend machen, wenn man nur einge Monate gearbeitet hat.

Daher erhält jemand, der nur 2 Monate gearbeitet hat, im Regelfall seine gesamte Steuer zurück. Wer jedoch das gesamte Jahr ein konstantes Einkommen hat, der erhält nichts zurück, bzw. nur dann, wenn zusätzliche Dinge hnzukommen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ulla meyer
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 9x hilfreich)

Alles klar,
Gut dann hab Ich eigentlich nur noch eine Frage,u.z.:
Ich habe bisher imer 2200Euro verdient und 1420 Netto bekommen. Nun hab Ich eine Gehaltserhöhung von 400Euro bekommen( war fleißig) und bin natürlich ein bischen geknickt weil laut Brutto Netto Rechner netto nur 200 Euro drinn sind. Laut deiner Steuerprogressionsrechnung müßten es aber höchstens 120 Euro an zusätzlichen steuern sein. Oder erhöhen sich die übr. Positionen auch( Krankenversicherung etc.) . Wahrscheinlich ja!
Vielen Dank für deine Antworten, hoffe daß Ich, falls Ich demnächst noch mal ne Frage haben sollte, wieder Jemand ähnlich hilfsbereiten treffen kann, LG Ulla

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Die Sozialversicherung beträgt ca. 20% und fällt ebenfalls auf die Gehaltserhöhung an. Damit lassen sich dann die fehlenden 80€ bei Dir erklären.

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