Steuernachzahlung 2019 wegen 450 € Job / Minijob / Nebenjob ?

9. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
LostInTaxes
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuernachzahlung 2019 wegen 450 € Job / Minijob / Nebenjob ?

Hallo erstmal,

nachdem ich im Forum die Beiträge durchforstet habe, aber keine Antwort gefunden habe die mir weiterhilft, hier mein Beitrag mit höflicher Bitte um Hilfe.

Ich bin etwas verwirrt, ob der von Elster voraus berechneten Nachzahlung von knapp 211€ für 2019.
Erst dachte ich, das könnte an meinem Austritt aus der Freibetragsgrenze liegen, (von arbeitslos zu dauerhafter Anstellung) aber nach einigem googlen denke ich, das von meinem Lohn dann doch entsprechend bereits Abzüge hätten stattfinden müssen.
(Laut bmf-rechner hätte ich mit 15.356 € Bruttolohn 359 € Lohnsteuer zahlen sollen, von meinem Lohn abgeführt wurden bereits 428 €. Elster kommt aber auf eine Lohnsteuer von 639 €, entsprechend eine Forderung von 211 € ?)

Kann sich diese Nachzahlung durch meinen konstanten Nebenjob ergeben?
(Ich war das ganze Jahr auf 450€ Basis beschäftigt)
Dort wurden, nach meinem Verständnis, nur Rentenbeiträge abgezogen, nicht aber Lohnsteuer.
Ich bin für jeden Hinweis dankbar, da ich selbst nicht nachvollziehen kann woher die Nachzahlung kommen soll.
(Habe unten alle Informationen die ich in Elster eingetragen habe, und Zusatzinfos in [ ] angefügt)

Mit freundlichen Grüßen,
LostInTaxes



Hier möglichst alle Infos, damit meine Situation transparent ist (alles, was von mir im Elsterformular eingetragen wurde):

[ Ich bin Lohnsteuerklasse 1, war vom
01.01 - 31.04.2019 arbeitslos
01.05 - 31.12.2019 angestellt
01.01 - 31.12.2019 Minijob auf 450 € Basis ]

Einkommensersatzleistungen (Arbeitslosengeld II): 2.112 €

Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit: 15.356 €, davon abgeführt 427,98 € Lohnsteuer
[Davon durch Minijob 4.356 €, abgeführte Lohnsteuer 0 €;
davon durch Anstellung 11.000 €, abgeführte Lohnsteuer 427,98 € ]

Werbungskosten/ Fahrtkosten / Arbeitsmittel: -2.023 €

Altersvorsorgeaufwendungen
Arbeitnehmeranteil: 1.180 €
Arbeitgeberanteil: 1.331 €
Arbeitgeberanteil ges. Rentenvers. : 307 €

Kranken- Pflegeversicherung:
Arbeitnehmerbeiträge KV : 869 €
Arbeitnehmerbeiträge PV: 195€

Arbeitslosenversicherung: 137 €

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amz529033-63
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 79x hilfreich)

Der Minijob gehört nur dann in die Steuererklärung, wenn es kein echter Minijob war - bei einem solchen führt der AG pauschal 2 % Lohnsteuer ab. Haben Sie zum diesem eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten? Wenn nein, nehmen Sie die Werte heraus.
Das ALG unterliegt dem Progrssionsvorbehalt - d.h., es wird nicht versteuert, aber bei der Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes mit einbezogen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
LostInTaxes
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von amz529033-63):
Der Minijob gehört nur dann in die Steuererklärung, wenn es kein echter Minijob war - bei einem solchen führt der AG pauschal 2 % Lohnsteuer ab.


Vielen vielen Dank- davon habe ich bis jetzt nichts gewusst!
Ich habe es als "nebenberufliche Tätigkeit" verstanden, und entsprechend eingetragen (weil Nebenjob...).
Jetzt hat sich tatsächlich einiges geändert und das Ganze passt dann zu dem neuen bmf-Rechner Ergebnis :)

0x Hilfreiche Antwort

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