Steuernachzahlung???

12. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Jonger
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)
Steuernachzahlung???

Hallo,

bin im Moment etwas ratlos. Ich mache brav jedes Jahr meinen Steuerausgleich. Bislang habe ich und meine Freundin immer gutes Geld vom Fiskus zurückbekommen. Beide haben Steuerklasse I. Nun haben wir im Mai 2007 geheiratet. Kurzes Gespräch mit dem Fiskus, ergebniss; beide sollten Steuerklasse 4 nehmen. So haben wir das dann auch gemacht. Nun habe ich die neue Elster-Software installiert und wie gewohnt die Steuerausgleichdaten eingegeben, und siehe da, wie müssten über 600€ nachbezahlen! Wie geht das denn? Ich hatte ca. 25550€ und sie 18800€ Jahresbrutto; keine Kinder.
Habe ich da jetzt irgend einen Fehler gemacht? Habe Zusammenveranlagung angekreuzt.

Bin jetzt echt sprachlos, da die nette Dame vom Fiskus meinte mit 4/4 müssen Sie NIE nachzahlen. Was ist da nur schief gelaufen?

Hoffe Ihr könnt mich da jetzt ein wenig aufklären. :crazy:

Danke im vorraus.

Liebe Grüße

Jonger

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Entweder ein Eingabefehler oder aber der Arbeitgeber hat nach falschen Steuerklassen abgerechnet. Wenn Sie bis zur Heirat in I waren und ab Heirat je in IV, dann hat die Dame vom Finanzamt Recht, denn dann kann es niemals zu Nachzahlungen kommen. Im Gegenteil, je mehr die Arbeitslöhne der Höhe nach abweichen, desto mehr Steuererstattung wird es geben.

Da Sie ja nun schon offenherzig Ihre Löhne hier gepostet haben, sollten Sie auch die Lohnsteuerabzugsbeträge mal posten, dann könnte ich erkennen, welche Steuerklassen da vom Arbeitgeber berücksichtigt worden sind.

Bei Steuerklassenwahl IV/IV besteht zudem keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.

.

-- Editiert von oerdiz1 am 12.01.2008 19:08:15

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#2
 Von 
Jonger
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo oerdiz1,

also da wir eh wenig verdienen :schock: , und das beide bei einer 6 Tag Woche kann man die Gehälter ruhig nennen;

Also erstmal ich:

Bruttolohn: 25569,08
Lohnsteuer: 3640,04
Soli: 200,14
gesetzliche Rentenversicherung jeweils 2544,15
Gesamtsozialvers. 2638,58

Sie:

Bruttolohn: 18781,96
Lohnsteuer: 993,55
Soli: 33,21
gesetzliche Rentenversicherung jeweils 1772,99
Gesamtsozialvers. 1980,01

So, das waren die Daten der Steuerkarte.
Wie gesagt, vorher 1/1 und seid Mai 07 4/4.

Bin ja mal gespannt was Du so rausfindest.

Liebe Grüße

Jonger

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#3
 Von 
mocwai
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 17x hilfreich)

die Lohnsteuer, die die Arbeitgeber monatlich hätten abziehen müssen sind:

EM: 3.518,00 Euro Lohnsteuer
193,49 Euro Soli


EF: 1.734,00 Euro Lohnsteuer
95,37 Euro Soli

ich würde mal behaupten, der Arbeitgeber von ihr, hat in ne falsche Tabelle geschaut

oder war ev. ein Freibetrag eingetragen?

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#4
 Von 
Jonger
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

also wenn ich die oben genannten Zahlen eingebe, dann sieht das schon ganz anders aus, dann wären wir bei der "guten Rückzahlung". :pc:

Aber das kann doch nicht sein das beide Arbeitgeber die falsche Tabelle benutzt haben... Oder ?!? Freibeträge haben wir beide keine eintragen lassen.
Wo finde ich denn diese Tabellen und wie nutze ich sie richtig? Dann könnte ich zu unserer Buchhaltung gehen und die mal darauf ansprechen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jonger
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

also wenn ich die oben genannten Zahlen eingebe, dann sieht das schon ganz anders aus, dann wären wir bei der "guten Rückzahlung". :pc:

Aber das kann doch nicht sein das beide Arbeitgeber die falsche Tabelle benutzt haben... Oder ?!? Freibeträge haben wir beide keine eintragen lassen.
Wo finde ich denn diese Tabellen und wie nutze ich sie richtig? Dann könnte ich zu unserer Buchhaltung gehen und die mal darauf ansprechen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Einen Steuerrechner findet man hier:

https://www.abgabenrechner.de/


Beim Ehemann ist die Steuerklasse IV berücksichtigt worden, bei der Ehefrau offensichtlich nicht. Evtl. wurde bei der Ehefrau bis zur Heirat mit Steuerklasse I und ab dann mit III die Lohnsteuer berechnet. Das sehen Sie jedoch an der Lohnsteuerbescheinigung, die Sie zur Hand haben müssten.

Welche Steuerklassen stehen denn auf der Lohnsteuerbescheinigung drauf?

Die Steuerkarten dürften Sie ja nicht mehr zur Hand haben, da diese der Arbeitgeber vernichten muss.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jonger
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

nein, habe gerade bei den Gehaltsabrechnungen geschaut, und auf denen steht ja auch ab Mai Sk 4. Und auf der Lohnsteuerbescheinigung auch die 4.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Du findest diverse Gehaltsrechner, wenn Du dieses Stichwort in google eingibst.

Den Fehler hat nur der AG Deiner Frau gemacht.

Dass bei Dir die Steuerzahlung etwas höher liegt als die Angabe von mocwai, kann auch daran liegen, dass Deine Gehaltszahlungen über das Jahr gesehen unterschiedlich hoch ausgefallen sind, z.B. durch Weihnachtsgeld oder eine Gehaltserhöhung.

Was auch immer der AG Deiner Frau da gerechnet hat, eine falsche Tabelle kann es auch nicht gewesen sein, da in Steuerklasse 3 bei dem Gehalt gar keine Steuern angefallen wären und in den übrigen Steuerklassen wären höhere Abgaben angefallen.

Da die Steuerklassen 1 und 4 identisch sind, dürfte sich bei den Abzügen durch die Heirat nichts geändert haben.

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#9
 Von 
Jonger
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo nochmals,

also ich habe gerade gesehen das ich einen Tippfehler hatte.

Sie hatte Brutto 17818,97€

Aber der rest stimmt.
Habe jetzt von allen Lohnbelegen nochmals zusammengezählt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Bei einem Jahresgehalt von 17818€ ergibt sich sowohl in Steuerklasse 1 als auch in Steuerklasse 4 eine Jahressteuer von 1453€.

Hat Deine Frau steuerfreie Bezüge, z.B. für Sonntags- oder Nachtarbeit, die in den 17.818€ entahlten sind?

Die Zahlen können z.B. den Schluss zulassen, dass Deine Frau monatlich etwa 100€ steuerfreie Bezüge hat, die für die Steuer nicht relevant sind, d.h. auch nicht bei ELSTER eingegeben werden dürfen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Jonger
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

ja das hat sie, allerdings sind diese in dem Betrag schon abgezogen. Das habe ich nachgerechnet.

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