Steuernachzahlung - Freibetrag von 30 000 Euro?

16. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Gummibär
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 26x hilfreich)
Steuernachzahlung - Freibetrag von 30 000 Euro?

Ich bin Rentner. Zu meiner Rente erhalte ich noch einen Zuschuß meines früheren Arbeitgebers. Meine Rente wird zu 54 % versteuert. Meien Frau arbeitet Teilzeit. wir sind zusammen veranlagt mit der Steuerklass 4/4. Das Finanzamt nimmt jetzt meinen steuerplichtigen Rentenanteil plus den Zuschuß meines früheren Arbeitgebers plus den Verdienst meiner Frau und berchnet davon die Steuern. Im Internet steht, dass bei Ehepaaren erst Steuern über 30000 Euro im Jahr fällig werden.
Jetzt im Einzelnen:

steuerpflichtiger Rentenanteil 12000 Euro
Zuschuß früherer Arbeitgeber 3130 Euro
Eherfrau 13500 Euro

zusammen 28630 Euro

Schaue ich jetzt auf der Jahreslohnsteuertabelle nach, steht dort bei einem Jahresverdienst von 3130 Euro, dass 0 Euro Steuern anfallen würden. Das Finanzamt rechnet aber diesen Bertrag voll zu meinem steuerpflichtigen Rentenanteil dazu. Alle Pauschbeträge wurden anerkannt ( Frau 920 Euro, Rente 102 Euro, Zuschuß 920 Euro). Laut Finanzamt haben wir dann noch einen Jahresverdienst von 19000 Euro. Jetzt sollen wir noch Steuern nachzahlen.
Wie verhält sich das jetzt mit mit Freibetrag von 30000 Euro?

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"Gummibär kann nicht alles wissen"

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16806x hilfreich)

quote:
Wie verhält sich das jetzt mit mit Freibetrag von 30000 Euro?


Das ist eine grobe Richtschnur für den Fall, dass beide Ehegatten Rentner sind. Es handelts sich dabei auch nicht um einen speziellen Freibetrag, sondern um die Anwendungs des Grundfreibetrages (16.008€) auf Renteneinkünfte.

Wenn man von seiner rente 50% versteuern muss, dann liegt man mit einer Gesamtrente von 30.000€ unter dem Grundfreibetrag. wenn jedoch auch andere Einkünfte erzielt werden, dann gilt das nicht.

Bei einem zu versteuernden Einkommen von 19.000€ liegt man über dem Grundfreibetrag und mus daher Steuern nachzahlen, wenn vom Einkommen im betreffenden Jahr keine Steuern (z.B. Lohnsteuer) gezahlt hat.


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#3
 Von 
Gummibär
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 26x hilfreich)

Meine Rente wird ja nachversteuert, das ist mir klar. Aber wieso wird auf den geringen Zuschuß auch noch im Nachhinein Steuern erhoben? Meiner Frau ihr Lohn wird ganz normal monatlich versteuert.

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#4
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Weil die Steuertabelle progressiv aufgebaut ist. Je mehr Einkünfte, desto höher der Steuersatz.
Alles zusammen kostet mehr als jedes für sich alleine.



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#5
 Von 
Gummibär
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 26x hilfreich)

Dann wird man also in Deutschland als Rentner bestraft wenn der Eheparntner noch arbeiten muss, weil er das Rentenalter noch nicht erreicht hat.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16806x hilfreich)

Warum wirst Du benachteiligt? Zukünftige Rentenergenerationen müssen die Rente zu 100% versteuern und müssten bei ansonsten gleichen Verhältnissen noch mehr Steuern zahlen.

Und wie kommst Du darauf, dass die Steuer alleine auf den Zuschuss des Arbeitgebers anfällt?

Im Prinzip gilt die Maßgabe, dass Einkünfte nur einmal versteuert werden dürfen. Die Einkünfte Deiner Frau sowie der Arbeitgeberzuschuss hat bislang keiner Versteuerung unterlegen und wird daher jetzt zu 100% steuerpflichtig.

Bei der Rente sieht es jedoch anders aus. Lediglich der Arbeitgeberanteil (50) war in der Vergangenheit steuerfrei. Daher ist es angemessen, dass mind. 50% der Rente steuerpflichtig sind. Der Arbeitnehmeranteil ist bis 2004 überwiegend aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt worden. Daher darf dieser Anteil bei der Auszahlung der Rente nicht noch einmal versteuert werden.

Der Gesetzgeber hat hier eine pauschalierende Regelung gefunden, nach der der steuerpflichtige Anteil für Deine Rente 54% beträgt (Rentenbeginn 2007).

Warum Du Dich gegenüber Ehepaaren, bei denen beide Ehegatten Rente beziehen benachteiligt fühlst, ist daher nicht nachvollziehbar. Weder ist erkennbar, warum bei Dir bislang unversteuertes Einkommen nicht zu 100% versteuert werden sollte, noch ist zu erkennen, warum bei einem reinen Rentnerehepaar der zu versteuernde Anteil der Rente höher sein soll als bei der derzeitigen Regelung.

Deine Benachteligung ist daher aus meiner Sicht lediglich gefühlt, jedoch nicht tatsächlich vorhanden.

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