Hallo liebe Community!
Er, L., angestellt, Vollzeit, Steuerklasse 5, keine Einkünfte außer Gehalt, gesetzlich krankenversichert.
Sie, O., angestellt, Vollzeit, Steuerklasse 3, keine Einkünfte außer Gehalt, gesetzlich krankenversichert.
Zwei Kinder, 9&12, Schüler, keine Einkünfte, gesetzlich krankenversichert.
Laut Steuerbescheid 2019 soll die Familie knapp 1000 nachzahlen.
Kann das sein? Zahlen die beiden nicht bereits Steuern von ihrem Gehalt?! Hat jemand Erfahrung?
Steuernachzahlung
18. August 2020
Thema abonnieren
Frage vom 18. August 2020 | 17:01
Von
Status: Schüler (496 Beiträge, 106x hilfreich)
Steuernachzahlung
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 18. August 2020 | 17:08
Von
Status: Unbeschreiblich (47617 Beiträge, 16830x hilfreich)
Zitat:Kann das sein?
Ja
Zitat:Zahlen die beiden nicht bereits Steuern von ihrem Gehalt?!
Ja, aber zu wenig.
Zitat:Hat jemand Erfahrung?
Bei der Steuerklassenkombination 3/5 kommt es regelmäßig zu Nachzahlungen und eine Nachzahlung in Höhe von 1.000€ ist nicht ungewöhnlich.
Daher besteht bei der Steuerklassenkombination 3/5 auch eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, die bei 4/4 nicht bestehen würde. Bei 4/4 hat insgesamt man jedoch bereits deutlich höhere Steuerabzüge vom Gehalt.
#2
Antwort vom 18. August 2020 | 17:24
Von
Status: Schüler (496 Beiträge, 106x hilfreich)
Hallo HH, danke für Deine Antwort.Zitat(...) :
Ja, aber zu wenig.
Ist das ein Fehler der Arbeitgebers, zu wenig Steuern abgeführt zu haben?
PS: Um Die Pflicht, Steuerbescheid abzugeben, wissen wir ....
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 18. August 2020 | 17:36
Von
Status: Unbeschreiblich (47617 Beiträge, 16830x hilfreich)
Zitat:Ist das ein Fehler der Arbeitgebers, zu wenig Steuern abgeführt zu haben?
Nein, das ist ein systematisches Ergebnis bei den Steuerklassen 3/5 und liegt an der gesetzlich vorgeschriebenen Regelung, wie die Lohnsteuer zu berechnen ist.
Wichtig zu wissen ist dabei, dass es für das Ergebnis nach Steuererklärung egal ist, welche Steuerklassen man gewählt hat. Bei 3/5 hat insgesamt man vergleichsweise geringe Steuerabzüge vom Gehalt und muss dann nachzahlen. Bei 4/4 hat man insgesamt hohe Steuerabzüge vom Gehalt und erhält dann eine Erstattung. Trotz der Nachzahlung ist die Steuerklassenkombination 3/5 bei deutlich unterschiedlichen Gehältern durchaus die richtige Wahl.
Wenn man die tatsächlich zu zahlende Steuer möglichst genau treffen will, dann sollte man die Steuerklasse 4-Faktor/4-Faktor wählen. Dann weicht die vom Gehalt abgezogene Steuer im Regelfall nur wenige Euro von der im Steuerbescheid festgesetzten Steuer ab.
#4
Antwort vom 30. August 2020 | 20:40
Von
Status: Schüler (496 Beiträge, 106x hilfreich)
Hallo hh, danke für den Tipp.Zitat(...) :
Wenn man die tatsächlich zu zahlende Steuer möglichst genau treffen will, dann sollte man die Steuerklasse 4-Faktor/4-Faktor wählen. Dann weicht die vom Gehalt abgezogene Steuer im Regelfall nur wenige Euro von der im Steuerbescheid festgesetzten Steuer ab.
Antrag auf Steuerklassenwechsel ist raus.
Betr. Steuernachzahlung: wie Sie auch bereits gesagt haben, ist unser Steuerbescheid 2019 leider korrekt - ich habe ihn prüfen lassen ...
Und jetzt?
Schon
267.920
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
11 Antworten
-
7 Antworten
-
10 Antworten
-
2 Antworten