Steuernachzahlung

18. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)
Steuernachzahlung

Hallo liebe Community!

Er, L., angestellt, Vollzeit, Steuerklasse 5, keine Einkünfte außer Gehalt, gesetzlich krankenversichert.

Sie, O., angestellt, Vollzeit, Steuerklasse 3, keine Einkünfte außer Gehalt, gesetzlich krankenversichert.

Zwei Kinder, 9&12, Schüler, keine Einkünfte, gesetzlich krankenversichert.

Laut Steuerbescheid 2019 soll die Familie knapp 1000 nachzahlen.

Kann das sein? Zahlen die beiden nicht bereits Steuern von ihrem Gehalt?! Hat jemand Erfahrung?


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47617 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Kann das sein?


Ja

Zitat:
Zahlen die beiden nicht bereits Steuern von ihrem Gehalt?!


Ja, aber zu wenig.

Zitat:
Hat jemand Erfahrung?


Bei der Steuerklassenkombination 3/5 kommt es regelmäßig zu Nachzahlungen und eine Nachzahlung in Höhe von 1.000€ ist nicht ungewöhnlich.

Daher besteht bei der Steuerklassenkombination 3/5 auch eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung, die bei 4/4 nicht bestehen würde. Bei 4/4 hat insgesamt man jedoch bereits deutlich höhere Steuerabzüge vom Gehalt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von hh):
(...)
Ja, aber zu wenig.
Hallo HH, danke für Deine Antwort.

Ist das ein Fehler der Arbeitgebers, zu wenig Steuern abgeführt zu haben?

PS: Um Die Pflicht, Steuerbescheid abzugeben, wissen wir ....

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47617 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Ist das ein Fehler der Arbeitgebers, zu wenig Steuern abgeführt zu haben?


Nein, das ist ein systematisches Ergebnis bei den Steuerklassen 3/5 und liegt an der gesetzlich vorgeschriebenen Regelung, wie die Lohnsteuer zu berechnen ist.

Wichtig zu wissen ist dabei, dass es für das Ergebnis nach Steuererklärung egal ist, welche Steuerklassen man gewählt hat. Bei 3/5 hat insgesamt man vergleichsweise geringe Steuerabzüge vom Gehalt und muss dann nachzahlen. Bei 4/4 hat man insgesamt hohe Steuerabzüge vom Gehalt und erhält dann eine Erstattung. Trotz der Nachzahlung ist die Steuerklassenkombination 3/5 bei deutlich unterschiedlichen Gehältern durchaus die richtige Wahl.

Wenn man die tatsächlich zu zahlende Steuer möglichst genau treffen will, dann sollte man die Steuerklasse 4-Faktor/4-Faktor wählen. Dann weicht die vom Gehalt abgezogene Steuer im Regelfall nur wenige Euro von der im Steuerbescheid festgesetzten Steuer ab.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von hh):
(...)
Wenn man die tatsächlich zu zahlende Steuer möglichst genau treffen will, dann sollte man die Steuerklasse 4-Faktor/4-Faktor wählen. Dann weicht die vom Gehalt abgezogene Steuer im Regelfall nur wenige Euro von der im Steuerbescheid festgesetzten Steuer ab.
Hallo hh, danke für den Tipp.

Antrag auf Steuerklassenwechsel ist raus.

Betr. Steuernachzahlung: wie Sie auch bereits gesagt haben, ist unser Steuerbescheid 2019 leider korrekt - ich habe ihn prüfen lassen ...

0x Hilfreiche Antwort

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