Wie kann ich beim Finanzamt folgendes erreichen ?
Kurzinfo: Rentnerin die noch zusätzlich monatlich 700 Euro verdient.
2016 Nachzahlung 2900 Euro- 2017 in Bearbeitung (3800 Euro Nachzahlung ) 2018 noch nicht eingereicht (3500 Nachzahlung. Insgesamt 10.000 Euro Nachzahlung.
2016 Zinsen 180 Euro + 2900 Euro Nachzahlung.
Finanziell kann diese Rentnerin das auf keinen Fall bezahlen.
Wie erreiche ich beim Finanzamt eine Streichung der Zinsen und eine Ratenzahlung von 400 Euro monatlich ?
Kann man die Steuernachzahlung irgendwie verringern ?
Soll ich dem Finanzamt sagen das insgesamt 10.000 Euro auf die Frau zukommen ?
Wahrscheinlich 2019 wird Sie das letzte mal arbeiten.
Sie hat in den letzten Jahren das Geld für Bekannte für Kreuzfahrten usw.. verschleudert . Spedierte Kreuzfahrten ihrer Bekannten von über 9000 Euro. Anmerkung sehr instabile Person die sich ausnutzen lässt.
Ich hoffe ihr könnt gute Ratschläge geben , wenn ich mit Vollmacht zum Finanzamt gehe.
Bedanke mich im Voraus für eure Hilfe.
Steuernachzahlung für 3 Jahre über 10.000 Euro
29. März 2019
Thema abonnieren
Frage vom 29. März 2019 | 09:39
Von
Status: Beginner (60 Beiträge, 3x hilfreich)
Steuernachzahlung für 3 Jahre über 10.000 Euro
Haben Sie sich versteuert?
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#1
Antwort vom 29. März 2019 | 10:45
Von
Status: Student (2372 Beiträge, 631x hilfreich)
Gar nicht, da die Zinsen kraft Gesetzes anfallen und somit zur Disposition des FA stehen!ZitatWie erreiche ich beim Finanzamt eine Streichung der Zinsen ... :
Die AO kennt natürlich sowohl die Stundung (§222 AO ) und sogar den Erlass (§227 AO ). Man kann natürlich einen entsprechenden Antrag stellen. Ich gehe jedoch davon aus, dass es bei solchen Voraussetzungen ...Zitat... und eine Ratenzahlung von 400 Euro monatlich ? :
.. an der notwendigen Stundungs- bzw. Erlasswürdigkeit fehlt!ZitatSie hat in den letzten Jahren das Geld für Bekannte für Kreuzfahrten usw.. verschleudert . :
Im Vollstreckungsverfahren kann man mit dem Vollzieher ggf. über eine Ratenzahlung reden. Es fallen dann natürlich weiterhin Säumniszuschläge an!
taxpert
#2
Antwort vom 29. März 2019 | 10:50
Von
Status: Praktikant (696 Beiträge, 109x hilfreich)
Aber die jeweiligen Nachzahlungen waren soweit korrekt?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 29. März 2019 | 11:15
Von
Status: Master (4892 Beiträge, 1177x hilfreich)
ZitatIch hoffe ihr könnt gute Ratschläge geben , wenn ich mit Vollmacht zum Finanzamt gehe. :
Beachten Sie Ihre eingeschränkten Befugnisse i.S.d. StBerG.
Da Einnahmen von mind. 40.000 Euro p.a. vorhanden zu sein scheinen, schließe ich einen Erlass aus Billigkeitsgründen aus.
#4
Antwort vom 29. März 2019 | 11:51
Von
Status: Beginner (60 Beiträge, 3x hilfreich)
ZitatAber die jeweiligen Nachzahlungen waren soweit korrekt? :
Ist Korrekt . Das Problem war das Sie die beiden 2 Jahre an Bekannte (Nur um Freundschaft zu bekommen ) denen 2 mal im Jahr eine Kreuzfahrt spendiert hat und sonstige Dinge.
Wir kümmern uns jetzt um alle Verträge.
Danke für alle Antworten.
#5
Antwort vom 29. März 2019 | 12:09
Von
Status: Student (2115 Beiträge, 737x hilfreich)
Um mal die Worte von Cybert zu bekräftigen:
Wenn Du nicht mit der Dame verwandt bist und auch kein Steuerberater darfst Du nicht beratend tätig werden!
#6
Antwort vom 29. März 2019 | 12:49
Von
Status: Beginner (60 Beiträge, 3x hilfreich)
ZitatUm mal die Worte von Cybert zu bekräftigen: :
Wenn Du nicht mit der Dame verwandt bist und auch kein Steuerberater darfst Du nicht beratend tätig werden!
Kann mich doch beauftragen, wenn Sie selbst nicht in der Lage ist. Vollmacht genügt doch- Ist eine sehr gute Freundin von meiner Frau. Sorry die ist nicht in der Lage das zu machen.
#7
Antwort vom 29. März 2019 | 13:23
Von
Status: Master (4892 Beiträge, 1177x hilfreich)
Zitat:ZitatUm mal die Worte von Cybert zu bekräftigen: :
Wenn Du nicht mit der Dame verwandt bist und auch kein Steuerberater darfst Du nicht beratend tätig werden!
Kann mich doch beauftragen, wenn Sie selbst nicht in der Lage ist. Vollmacht genügt doch- Ist eine sehr gute Freundin von meiner Frau. Sorry die ist nicht in der Lage das zu machen.
Dann muss dies im Zweifel z.B. ein Steuerberater tun. Es sind hier gut gemeinte Tipps, damit Sie deshalb keinen "Ärger" bekommen.
Nehmen Sie die Dame einfach mit. Andernfalls erhalten Sie aufgrund einer einfachen Vollmacht wegen des Steuergeheimnisses auch gar keine Antwort.
#8
Antwort vom 29. März 2019 | 15:29
Von
Status: Unbeschreiblich (32886 Beiträge, 17270x hilfreich)
Die Dame verschwendet ihr Geld und kann ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln? Da scheint eine gesetzliche Betreuung dringend geboten, was Sie ja dann mal beim Betreuungsgericht anregen könnten: https://de.wikipedia.org/wiki/Betreuung_(Recht)
-- Editiert von muemmel am 29.03.2019 15:29
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