Steuernachzahlung für 3 Jahre über 10.000 Euro

29. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
berndf123
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 3x hilfreich)
Steuernachzahlung für 3 Jahre über 10.000 Euro

Wie kann ich beim Finanzamt folgendes erreichen ?
Kurzinfo: Rentnerin die noch zusätzlich monatlich 700 Euro verdient.
2016 Nachzahlung 2900 Euro- 2017 in Bearbeitung (3800 Euro Nachzahlung ) 2018 noch nicht eingereicht (3500 Nachzahlung. Insgesamt 10.000 Euro Nachzahlung.
2016 Zinsen 180 Euro + 2900 Euro Nachzahlung.

Finanziell kann diese Rentnerin das auf keinen Fall bezahlen.
Wie erreiche ich beim Finanzamt eine Streichung der Zinsen und eine Ratenzahlung von 400 Euro monatlich ?
Kann man die Steuernachzahlung irgendwie verringern ?
Soll ich dem Finanzamt sagen das insgesamt 10.000 Euro auf die Frau zukommen ?
Wahrscheinlich 2019 wird Sie das letzte mal arbeiten.
Sie hat in den letzten Jahren das Geld für Bekannte für Kreuzfahrten usw.. verschleudert . Spedierte Kreuzfahrten ihrer Bekannten von über 9000 Euro. Anmerkung sehr instabile Person die sich ausnutzen lässt.
Ich hoffe ihr könnt gute Ratschläge geben , wenn ich mit Vollmacht zum Finanzamt gehe.
Bedanke mich im Voraus für eure Hilfe.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2372 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von berndf123):
Wie erreiche ich beim Finanzamt eine Streichung der Zinsen ...
Gar nicht, da die Zinsen kraft Gesetzes anfallen und somit zur Disposition des FA stehen!

Zitat (von berndf123):
... und eine Ratenzahlung von 400 Euro monatlich ?
Die AO kennt natürlich sowohl die Stundung (§222 AO ) und sogar den Erlass (§227 AO ). Man kann natürlich einen entsprechenden Antrag stellen. Ich gehe jedoch davon aus, dass es bei solchen Voraussetzungen ...
Zitat (von berndf123):
Sie hat in den letzten Jahren das Geld für Bekannte für Kreuzfahrten usw.. verschleudert .
.. an der notwendigen Stundungs- bzw. Erlasswürdigkeit fehlt!

Im Vollstreckungsverfahren kann man mit dem Vollzieher ggf. über eine Ratenzahlung reden. Es fallen dann natürlich weiterhin Säumniszuschläge an!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#2
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Aber die jeweiligen Nachzahlungen waren soweit korrekt?

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4892 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat (von berndf123):
Ich hoffe ihr könnt gute Ratschläge geben , wenn ich mit Vollmacht zum Finanzamt gehe.


Beachten Sie Ihre eingeschränkten Befugnisse i.S.d. StBerG.

Da Einnahmen von mind. 40.000 Euro p.a. vorhanden zu sein scheinen, schließe ich einen Erlass aus Billigkeitsgründen aus.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#4
 Von 
berndf123
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von TidoZett):
Aber die jeweiligen Nachzahlungen waren soweit korrekt?


Ist Korrekt . Das Problem war das Sie die beiden 2 Jahre an Bekannte (Nur um Freundschaft zu bekommen ) denen 2 mal im Jahr eine Kreuzfahrt spendiert hat und sonstige Dinge.
Wir kümmern uns jetzt um alle Verträge.
Danke für alle Antworten.

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#5
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 737x hilfreich)

Um mal die Worte von Cybert zu bekräftigen:

Wenn Du nicht mit der Dame verwandt bist und auch kein Steuerberater darfst Du nicht beratend tätig werden!

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#6
 Von 
berndf123
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Um mal die Worte von Cybert zu bekräftigen:

Wenn Du nicht mit der Dame verwandt bist und auch kein Steuerberater darfst Du nicht beratend tätig werden!


Kann mich doch beauftragen, wenn Sie selbst nicht in der Lage ist. Vollmacht genügt doch- Ist eine sehr gute Freundin von meiner Frau. Sorry die ist nicht in der Lage das zu machen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4892 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat (von berndf123):
Zitat (von Garfield73):
Um mal die Worte von Cybert zu bekräftigen:

Wenn Du nicht mit der Dame verwandt bist und auch kein Steuerberater darfst Du nicht beratend tätig werden!


Kann mich doch beauftragen, wenn Sie selbst nicht in der Lage ist. Vollmacht genügt doch- Ist eine sehr gute Freundin von meiner Frau. Sorry die ist nicht in der Lage das zu machen.

Dann muss dies im Zweifel z.B. ein Steuerberater tun. Es sind hier gut gemeinte Tipps, damit Sie deshalb keinen "Ärger" bekommen.
Nehmen Sie die Dame einfach mit. Andernfalls erhalten Sie aufgrund einer einfachen Vollmacht wegen des Steuergeheimnisses auch gar keine Antwort.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17270x hilfreich)

Die Dame verschwendet ihr Geld und kann ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln? Da scheint eine gesetzliche Betreuung dringend geboten, was Sie ja dann mal beim Betreuungsgericht anregen könnten: https://de.wikipedia.org/wiki/Betreuung_(Recht)

-- Editiert von muemmel am 29.03.2019 15:29

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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