Steuernachzahlung nach Scheidung

13. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
NoahsArche123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 7x hilfreich)
Steuernachzahlung nach Scheidung

Hallo,

ich poste das jetzt mal im Steuerforum, da ich im Familienrecht nichts dazu finden konnte.

Wie verhält es sich mit Steuerschulden aus der Ehezeit?

Beispiel: die Frau ist selbständig, der Mann auf 400Euro Basis angestellt in der Firma weil er zuhause die Kinder betreut und studiert.

Nach Prüfung der FA aktuell im Jahr 2012 ergibt sich eine Steuernachzahlung für die Zeit 2005-2008.

Im Internet gibt es hierzu unterschiedliche Aussagen, ob nun beide Ehepartner Steuerschuldner sind, oder nur anteilig.

Außerdem wurde ein Ehevertrag formuliert in dem vermerkt wurde, dass nach der Scheidung sämtliche Schulden (geschäftlich) auf die Ehefrau übergehen.

Ich bin gespannt, ob Ihr dazu etwas sagen könnt! Und wen frage ich hierzu - Anwälte und Steuerberater haben hier auch unterschiedliche Meinungen..

Danke vorab für ein Feedback,
Noah

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2064 Beiträge, 1186x hilfreich)

Grundsätzlich sind Ehegatten im Falle der Zusammenveranlagung Gesamtschuldner (§ 44 Abs. 1 AO ).
Allerdings kann eine Gesamtschuld nach den §§ 268 ff. AO auf die beiden Ehegatten aufgeteilt werden, so dass beide nur einen Teil oder auch einer nichts schuldet. Hat bei einer Zusammenveranlagung nur ein Ehepartner Einkünfte erzielt, würde dieser bei Aufteilung auch die gesamte Steuer schulden.
Der Ehevertrag gilt nur im Innenverhältnis zwischen den Ehegatten und ist dem Finanzamt schnuppe.

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#2
 Von 
siegberth
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 5x hilfreich)

hallo auch , bei mir war folgender sachverhalt:
frau in ausbildung - ich arbeitnehmer, pendler - eingeztragener steuerfreibetrag steuerklasse 3 ,
2 jahre keine steuererklärung gemacht, das dritte jahr ging zuende -- trennung scheidung -- und jetzt kommt das fa - frau lent gemeinsamme veranlagung ab -
resultat zahlte vier jahre ans fa .

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"siegberth"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
siegberth
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 5x hilfreich)

nochmals hallo,
Der Ehevertrag gilt nur im Innenverhältnis zwischen den Ehegatten und ist dem Finanzamt schnuppe.
auch in der zeit der ehe, ist dem fa schnuppe.



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"siegberth"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
siegberth
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 5x hilfreich)

nochmals hallo,
Der Ehevertrag gilt nur im Innenverhältnis zwischen den Ehegatten und ist dem Finanzamt schnuppe.
auch in der zeit der ehe, ist dem fa schnuppe.



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"siegberth"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
NoahsArche123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

ok..das heisst also im Zweifel müsste man vor Gericht ziehen und die Aufteilung beantragen oder seh ich das falsch?

Vielen Dank und allen ein schönes WE,
Noah

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#6
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Der Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld ist an das Finanzamt zu stellen. Dort ergehen Aufteilungsbescheide, die jedem Ehepartner mitteilen, welchen Teil er zu tragen hat. Sofern beim Ehemann keine Einnahmen vorhanden sind, wird sich hier eine Zahllast von 0 für ihn ergeben.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
NoahsArche123
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke nochmal für die Info..noch läuft das Ganze aber es wird wohl keinen Antrag auf Aufteilung von seiten des Mannes geben..

Gruß Noah

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