Steuernachzahlung trotz 4/4 ?!?

8. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
spoilt
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuernachzahlung trotz 4/4 ?!?

Hallo.

Da meine Frau seit Oktober wieder arbeitet(Mutterschutz),
haben wir zum 1.10 von 5(ich)/3(Frau) zu 4/4 gewechselt.
Heute habe ich mit der Steuererklährug angefangen, und
als ich über WISO die Daten der LS-Bescheinugung
eingetippt habe, kamm ein wert von ca 100€ raus, was
wir bekommen würden!?!

Im Jahr 2010 war ich arbeitstätig und die Frau hat
nicht gearbeitet, und bei 3/5 haben wir ca 500€ zurück
bekommen!

Jahr 2011 habe ich mir LS Klasse 3 von 1.01.-1.10 gearbeitet und von 1.10-31-12 LS Klase 4.

Die Frau von 1.01-1.10 hat nicht gearbeitet(LS Klasse 5)
und erst ab 1.10-31.12 LS Klasse 4 angenommen!

Normalerweise müssten wir, da meine Frau die letzten 2 Monate im Jahr gearbeitet hat und zwar mit der Klasse 4,
noch mehr zurück bekommen, als ich damals alleine
gearbeitet habe!

Dem nach werden wir für das Jahr 2012 ca 2000€ nachzahlen, und zwar bei 4/4?!??

Kann mir da jmd sagen was wir tun sollen?!?

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Wenn keine Nebeneinkünfte und auch keine Lohnersatzleistungen bezogen werden, dann kann es bei 4/4 keine Nachzahlung geben. Die Erwartung, in 2012 ca. 2000€ nachzahlen zu müssen, ist also unbegründet.

Warum für 2011 nur eine Erstattung von 100€ herauskommt, kann man ohne genaue Kenntnisse der steuerrelevanten Daten kaum beurteilen.

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#3
 Von 
arturn
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 12x hilfreich)

Bei 4/4 gilt das Prinzip der Antragsveranlagung. Das bedeutet, wenn Ihr keine Steuererklärung machen wollt, seid ihr nicht dazu verpflichtet, eine abzugeben! Es sei denn natürlich ihr habt Lohnersatzleistungen bezogen.

Das heißt: Antrag auf Einkommensteuerveranlagung zurückziehen!!

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

quote:
Das heißt: Antrag auf Einkommensteuerveranlagung zurückziehen!!


Warum sollte der Fragesteller auf die Erstattung verzichten?



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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Es sei denn natürlich ihr habt Lohnersatzleistungen bezogen.
Und genau das dürfte hier der Fall sein.

Denn: "Da meine Frau seit Oktober wieder arbeitet ..." - sie hat also vor dem Kind gearbeitet und damit auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld, dazu kommt das Elterngeld; beides unterliegt dem Progressionsvorbehalt.

MfG Stefan

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