Hallo,
Als Hausbesitzer und Vermieter muss man eine Steuererklärung abgeben und erhält dafür eine persönliche Steuernummer (nicht die Steuer-ID). Meine Frage ist: Wenn man ein Kleingewerbe anmeldet, erhält man nach Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung eine neue Steuernummer für das Gewerbe oder wird die oben genannte persönliche Steuernummer weiterhin genutzt? Der Verkauf soll über eBay Kleinanzeigen erfolgen und als Gewerbetreibender muss man dort ein Impressum hinterlegen. Ich frage mich, ob die Angabe der oben genannten Steuernummer rechtens ist oder ob man unbedingt auf die Steuernummer für das Gewerbe warten muss, bevor man Angebote auf eBay Kleinanzeigen erstellen kann.
wäre eine Sole Angabe rechtens:
Steuernummer (persönlich): [Meine persönliche Steuernummer] (Die Steuernummer für das Gewerbe wird noch beantragt)"
Danke im Voraus
-- Editiert von User am 15. März 2023 12:29
Steuernummer privat und Gewerblich?
15. März 2023
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Frage vom 15. März 2023 | 12:27
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuernummer privat und Gewerblich?
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#1
Antwort vom 15. März 2023 | 14:56
Von
Status: Master (4106 Beiträge, 983x hilfreich)
In dem Fall bleibt es bei einer Steuernummer, die jedoch eine andere sein kann als die bisherige.
#2
Antwort vom 15. März 2023 | 17:09
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
wäre eine solche Angabe dann also rechtens und kann losgelegt werden mit ebay Kleinanzeigen :
Zitat:
Steuernummer (persönlich): [Meine persönliche Steuernummer] (Die Steuernummer für das Gewerbe wird noch beantragt)"
Danke im Voraus
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. März 2023 | 18:12
Von
Status: Master (4106 Beiträge, 983x hilfreich)
Das ist keine steuerrechtliche Frage.
Nehmen Sie doch Ihre bisherige. Möglicherweise ändert sich diese ja gar nicht.
#4
Antwort vom 19. März 2023 | 04:25
Von
Status: Unbeschreiblich (109587 Beiträge, 38323x hilfreich)
ZitatWenn man ein Kleingewerbe anmeldet :
In DE kann man keine Kleingewerbe anmelden, nur Gewerbe.
Zitatund als Gewerbetreibender muss man dort ein Impressum hinterlegen. :
Richtig.
Zitatwäre eine solche Angabe dann also rechtens :
Nein, wäre sie natürlich nicht.
ZitatNehmen Sie doch Ihre bisherige. :
Davor sollte man sich gleich aus mehreren Gründen hüten ...
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