Hallo liebe Community,
ich würde gerne mal um Euren Rat für meine Situation fragen.
Ausgangslage:
- aus familiären Gründen bin ich mehrere 100km von meinem Arbeitsort weggezogen
- für meinen Arbeitgeber ist das in Ordnung, da ich seit Corona und auch zukünftig eh größtenteils aus dem Home-Office arbeite
- Dafür wurde eine Zusatzvereinbarung über 100% "mobiles Arbeiten" unterschrieben
- Arbeitsort und erste Tätigkeitsstätte bleibt aber Büro vom Arbeitgeber (laut Vereinbarung)
- Kosten für gelegentliche Fahrten zum Arbeitgeber (zukünftig ca. 1 Woche pro Monat) muss ich selbst tragen
- Häusliches Arbeitszimmer habe ich mir eingerichtet und ist klar abgetrennt
Frage:
- Welche Kosten kann ich Stand heute absetzen?
- Fahrtkosten zum Arbeitgeber gemäß Entfernungskilometer? (doppelt oder einfach?)
- Übernachtungskosten vor Ort?
- Kosten für Home-Office (Miete, Internet etc.) + Ausstatttung (in voller Höhe?)
- Wie sollte eine neue Vereinbarung mit dem Arbeitgeber idealerweise aussehen, damit ich steuerlich am meisten profitiere? (Vereinbarung soll dieses Jahr überarbeitet werden)
- Mobiles Arbeiten vs. Home-Office vs. Tele-Arbeit etc.? Wo ist erste Tätigkeitsstätte? Spielt das überhaupt eine Rolle?
Über Eure Ratschläge würde ich mich sehr freuen!
Beste Grüße!
Steueroptimierung im Home-Office
Haben Sie sich versteuert?
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ZitatArbeitsort und erste Tätigkeitsstätte bleibt aber Büro vom Arbeitgeber (laut Vereinbarung) :
Es steht dort also auch ein Arbeitsplatz für Dich zur Verfügung?
ZitatFahrtkosten zum Arbeitgeber gemäß Entfernungskilometer? (doppelt oder einfach?) :
Entfernungspauschale (einfache Kilometer) für die tatsächlichen Fahrten.
ZitatÜbernachtungskosten vor Ort? :
Ja
ZitatKosten für Home-Office (Miete, Internet etc.) + Ausstatttung (in voller Höhe?) :
Kosten Arbeitszimmer: Nein
Ausstattung: Ja
ZitatWie sollte eine neue Vereinbarung mit dem Arbeitgeber idealerweise aussehen, damit ich steuerlich am meisten profitiere? (Vereinbarung soll dieses Jahr überarbeitet werden) :
Kein Arbeitsplatz und keine erste Tätigkeitsstätte bei Deinem AG, denn dann kannst Du auch Miete zzgl. Nebenkosten für das Arbeitszimmer absetzen. Außerdem gelten die Fahrten zum AG dann als Dienstreisen, d.h. die gefahrenen Kilometer könne abgesetzt werden.
ZitatMobiles Arbeiten vs. Home-Office vs. Tele-Arbeit etc.? Wo ist erste Tätigkeitsstätte? Spielt das überhaupt eine Rolle? :
Ja, das spielt nicht nur steuerlich, sondern auch arbeitsrechtlich eine Rolle.
Beim echten Home-Office muss der AG nämlich sicherstellen, dass das Arbeitszimmer den Anforderungen der ArbStättV entspricht. Dazu haben viele AG jedoch keine Lust und erlauben nur mobiles Arbeiten, d.h. sie stellen am Arbeitsort noch einen Arbeitsplatz zur Verfügung und deklarieren diesen als erste Tätigkeitsstätte.
Besten Dank hh. Das macht alles total Sinn was Du schreibst.
Habe ich einen festen Arbeitsplatz beim Arbeitgeber? Gute Frage! Das Unternehmen stellt insgesamt auf bis zu 60% mobiles Arbeiten um. Dadurch gibt es keine festen Arbeitsplätze mehr sondern ein offenes Bürokonzept. Es gibt nicht mehr für jeden Mitarbeiter einen Arbeitsplatz, da ja immer ausreichend Kollegen zu Hause bleiben. Aber wahrscheinlich reicht es aus Sicht des AGs dass ich theoretisch einen Schreibtisch beim AG finden könnte.
Dann werde ich mal den Fokus auf den neuen Vertrag legen damit auch Miete vom Büro und beide Richtungen vom Arbeitsweg absetzbar werden :-)
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Jetzt muss ich doch nochmal nachhaken:
Wenn ich an mehr als 3 Tagen die Woche im Home-Office arbeite, müsste ich doch Kosten wie Miete etc. unbegrenzt absetzen können auch wenn vertraglich meine erste Tätigkeitsstätte der Bürostandort ist oder?
Es geht dabei ja um den Mittelpunkt meiner Arbeit und der ist sowohl quantitativ als auch qualitativ im Home-Office. --> Kosten unbegrenzt als Werbungskosten absetzbar, oder nicht?
Unabhängig davon, dass für mich nicht vorstellbar ist, dass bei Vorliegen eines anderen Arbeitsplatzes ein unbegrenzter Abzug möglich ist, liegen keine Erkenntnisse vor, warum der qualitative Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit im Arbeitszimmer liegen sollte.
ZitatUnabhängig davon, dass für mich nicht vorstellbar ist, dass bei Vorliegen eines anderen Arbeitsplatzes ein unbegrenzter Abzug möglich ist, liegen keine Erkenntnisse vor, warum der qualitative Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit im Arbeitszimmer liegen sollte. :
Nun, ich bin zu ca. 80% im mobilen Arbeiten im Home-Office. Klassische Schreibtisch-Tätigkeiten bzw. online Meetings. Warum sollte da der qualitative Schwerpunkt beim Arbeitgeber vor Ort liegen?
ZitatWenn ich an mehr als 3 Tagen die Woche im Home-Office arbeite, müsste ich doch Kosten wie Miete etc. unbegrenzt absetzen können auch wenn vertraglich meine erste Tätigkeitsstätte der Bürostandort ist oder? :
Nein, denn § 4 Abs. 5 Nr. 6b Satz 2 EStG ist nicht erfüllt. Dann muss man über die Anwendung des Satzes 3 nicht nachdenken.
ZitatEs geht dabei ja um den Mittelpunkt meiner Arbeit und der ist sowohl quantitativ als auch qualitativ im Home-Office. :
Darauf kommt es nicht an, wenn ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
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