Steuerpflicht Selbständige

10. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
ratlos44
Status:
Schüler
(386 Beiträge, 70x hilfreich)
Steuerpflicht Selbständige

Hey;
Person A ist seit 11/05 selbständig tätig. In 05 wurden noch keine Umsätze erzielt, in 2006 im Rahmen einer bwa Verluste iHv ca 600€....für 2007 zeichnen sich Gewinne iHv von ca 15000€ ab.

Gibt es Freibeträge, bzw. ab welchem Umsatz(oder Gewinn) wird versteuert und wenn in welcher %-Höhe?
Ganz grds.: für wen lohnt sich getrennt, bzw gemeinsame Veranlagung mit dem Ehegatten, wen dieser in der Elternzeit ist und an sich im festen Angestelltenverhältnis?

merci***

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48625 Beiträge, 17142x hilfreich)

Über die Höhe der abzuführenden Steuer kann man nur schwer zuverlässige Angaben ohne Detailkenntnisse machen.

Solltest weder Du noch Deine Frau weitere Einkünfte haben, dann fällt bei einem Gewinn von ca. 15.000€ bei Verheirateten keine Steuer an. Ansonsten müssen für eine grobe Schätzung auch die übrigen Einkünfte bekannt sein. Erziehungsgeld gilt in diesem Sinne nicht als Einkommen. Elterngeld oberhalb von 300€ monatlich muss aber berücksichtigt werden.

Die getrennte Veranlagung lohnt sich nur in ganz wenigen Ausnahmefällen. Die hier genau zu erklären würde aber zu weit führen. Wenn ein Ehegatte kein Einkommen hat, dann lohnt sich die getrennte Veranlagung in keinem Fall.

Nur wenn Du ganz sicher bist, dass die getrennte Veranlagung für Euch vorteilhaft ist, dann solltest Du sie beantragen.

-- Editiert von hh am 10.07.2007 11:28:26

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1375x hilfreich)

Im Netz gibt es die EInkommensteuertabellen. Hier kann man entnehmen, wie hoch der jeweilige Steuertarif ist bei welchem Einkommen.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

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