Hallo werte Forummitglieder,
ich habe folgendes Anliegen zur Klärung der Steuerpflicht/Sozialversicherungsbeitragspflicht.
In einem Unternehmen arbeiten mehrere tausend Personen. Nun ist folgendes passiert, jemand von dem Personal hatte herausgefunden, dass eine Lohnzulage über Jahre hinweg einer bestimmten Berufsgruppe vorenthalten wurde obwohl diese Zulage im Lohntarifvertrag so steht.
Jetzt hat der Arbeitgeber diese Lohnzulage für drei Monate nachgezahlt, da eine Ausschlussfrist im Lohntarifvertrag stand und somit keine weiteren rechtlichen Ansprüche mehr auf die letzten nicht gezahlten Jahre bestehen.
Es handelte sich bei den vorenthaltenen Zulagen um steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn.
Der Kern meiner Frage ist jetzt, ist der Arbeitgeber nun trotzdem für die über Jahre vorenthaltenen und nicht gezahlten Lohnzulagen steuerpflichtig/sozialversicherungsbeitragspflichtig geworden oder nicht?
Es geht nicht um die drei nachgezahlten Monate.
Ich wünsche ein schönes Wochenende.
Steuerpflicht / Sozialversicherungsbeitragspflicht
8. Januar 2022
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Frage vom 8. Januar 2022 | 00:11
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerpflicht / Sozialversicherungsbeitragspflicht
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#1
Antwort vom 8. Januar 2022 | 02:19
Von
Status: Master (4896 Beiträge, 1177x hilfreich)
ZitatDer Kern meiner Frage ist jetzt, ist der Arbeitgeber nun trotzdem für die über Jahre vorenthaltenen und nicht gezahlten Lohnzulagen steuerpflichtig/sozialversicherungsbeitragspflichtig geworden oder nicht? :
Für die LSt m.E. nicht, da die Lohnsteuer in dem Zeitpunkt entsteht, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt.
#2
Antwort vom 8. Januar 2022 | 11:22
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16840x hilfreich)
ZitatDer Kern meiner Frage ist jetzt, ist der Arbeitgeber nun trotzdem für die über Jahre vorenthaltenen und nicht gezahlten Lohnzulagen steuerpflichtig/sozialversicherungsbeitragspflichtig geworden oder nicht? :
Nein, weder im Hinblick auf die Lohnsteuer noch im Hinblick auf die Sozialabgaben.
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