Steuerpflicht bei Mieterträgen mit Sitz im Ausland

12. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
tommygun
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 116x hilfreich)
Steuerpflicht bei Mieterträgen mit Sitz im Ausland

Hallo,

mal folgendes Bsp. angenommen:

Jemand mit deutscher Staatsangehörigkeit hat seinen festen Wohnsitz im Nicht-EU-Ausland ( z.B. Argentinien ). Er hat in D. vermietete Immobilien und sein gesamtes Vermögen liegt auf deutschen Bankkonten. Muss derjenige dann die Miet- und Zinserträge in D. versteuern? Wo wäre die Steuerpflicht wenn der feste Wohnsitz im EU-Ausland ( z.B. Spanien ) ist?

Danke!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jjgoldmann
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo tommygun,

egal, ob der Wohnsitz in der EU oder außerhalb liegt, der Vermieter ist mit seinen Mieterlösen in Deutschland beschränkt steuerpflichtig (Belegenheitsprinzip).
Wegen der Zinsen müßte man das Doppelbesteuerungsabkommen mit einem Außer-EU-Land lesen oder die Vereinbarungen mit einem EU-Land.
Ich schätze aber, dass bei den Zinserträgen dasselbe gilt wie bei den Mieten
(da bin ich jetzt aber nicht 100%ig sicher ...).

Es müßte also eine Steuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige abgegeben werden.

Grüße
jjgoldmann

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46685 Beiträge, 16550x hilfreich)

Hier gilt das DBA Argentinien und zwar speziell die Artikel 6 und 11.

Interessant dabei ist, dass der Artikel 11 die Zinsbesteuerung auf 15% kappt.

In den Details unterscheiden sich die DBAs mit verschiedenen Staaten durchaus, was aber nichts damit zu tun hat, ob es sich um einen EU-Land oder nicht.

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-- Editiert am 14.10.2009 16:33

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