Steuerpflicht bei Unterstützungszahlung

14. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
rickie
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)
Steuerpflicht bei Unterstützungszahlung

Hallo, ich habe mich getrennt und bin in den Nachbarort gezogen. War nicht verheiratet, habe aber ein Kind. Das Kind lebt im sogenannten paritätischen Wechselmodell zu gleichen Zeitanteilen abwechselnd bei mir und der Mutter im Haushalt. Deshalb bin ich nicht Barumterhaltspflichtig gegenüber dem Kind. Der Unterhalt hebt sich gegenseitig auf. Damit das Kind weiter in die Grundschule im ursprünglichen Ort gehen kann, zahle ich der Mutter freiwillig bis zum Ende des 4. Schuljahres 550 Eur/Monat, damit Sie die Wohnung dort halten kann.
Da es sich um eine freiwillige Unterstützungszahlung an die Mutter und nicht um eine Unterhaltszahlung für das Kind handelt, möchte ich wissen, wie es sich steuerlich verhält.
1. Muss die Mutter meine Zahlungen versteuern?
2. Kann ich diese Zahlungen steuerlich geltend machen?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten .

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49220 Beiträge, 17323x hilfreich)

Freiwillige Unterhaltszahlungen sind weder beim Empfänger steuerpflichtig, noch beim Zahler steuerlich absetzbar.

1x Hilfreiche Antwort

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