Hallo, ich habe mich getrennt und bin in den Nachbarort gezogen. War nicht verheiratet, habe aber ein Kind. Das Kind lebt im sogenannten paritätischen Wechselmodell zu gleichen Zeitanteilen abwechselnd bei mir und der Mutter im Haushalt. Deshalb bin ich nicht Barumterhaltspflichtig gegenüber dem Kind. Der Unterhalt hebt sich gegenseitig auf. Damit das Kind weiter in die Grundschule im ursprünglichen Ort gehen kann, zahle ich der Mutter freiwillig bis zum Ende des 4. Schuljahres 550 Eur/Monat, damit Sie die Wohnung dort halten kann.
Da es sich um eine freiwillige Unterstützungszahlung an die Mutter und nicht um eine Unterhaltszahlung für das Kind handelt, möchte ich wissen, wie es sich steuerlich verhält.
1. Muss die Mutter meine Zahlungen versteuern?
2. Kann ich diese Zahlungen steuerlich geltend machen?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten .
Steuerpflicht bei Unterstützungszahlung
14. Dezember 2019
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Frage vom 14. Dezember 2019 | 18:39
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 1x hilfreich)
Steuerpflicht bei Unterstützungszahlung
Haben Sie sich versteuert?
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#1
Antwort vom 14. Dezember 2019 | 19:22
Von
Status: Unbeschreiblich (49220 Beiträge, 17323x hilfreich)
Freiwillige Unterhaltszahlungen sind weder beim Empfänger steuerpflichtig, noch beim Zahler steuerlich absetzbar.
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