Hallo zusammen ,
vor gut einem Jahr bin ich nach München gezogen und habe einen Job als angestellter Unternehmensberater angenommen. Nach ein paar weiteren Jahren Erfahrung und Kapitalaufnahme möchte ich mich gerne mit einer digitalen Geschäftsidee selbstständig machen. Hierfür möchte ich das Unternehmen langfristig in einem Land anmelden, welches nicht so hohe Steuern erhebt wie Deutschland. Da ich tendenziell in dieses Land ziehen möchte und mein aktueller Kunde bereits angedeutet hat langfristig aus Kostengründen weiterhin auf Remote Arbeit zu setzen, habe ich mir überlegt bereits nächstes Jahr nach liechtenstein oder in die Schweiz zu ziehen und von dort aus teilweise remote für meinen deutschen Arbeitgeber weiterzuarbeiten.
Für den Fall, dass ich weiterhin Remote arbeiten kann gehe ich davon aus dass es hier keinerlei Probleme gibt( dann würde ich nach sechs Monaten auch meine Deutsche Zweitwohnung aufgeben). Wie sieht die Situation allerdings aus, wenn der Kunde doch wieder vier bis fünf Tage vor Ort anordnen würde ( unter der Woche wohne ich dann in München)? Zählt dann liechtenstein noch als mein Hauptwohnsitz auch wenn ich nur 75% der Wochenenden vor Ort bin ( viele Wochenenden bin ich durch Sport oder Familienbesuche auch heutzutage nicht an meinem Wohnort).
Viele Grüße
Steuerpflichtig in Liechtenstein, Arbeitgeber in München
29. August 2020
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Frage vom 29. August 2020 | 19:50
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerpflichtig in Liechtenstein, Arbeitgeber in München
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#1
Antwort vom 30. August 2020 | 22:08
Von
Status: Unbeschreiblich (47600 Beiträge, 16826x hilfreich)
Für eine solche individuelle Beratung möge man sich bitte an den eigenen Steuerberater wenden.
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