Hallo, meine Frage:
Wohne z.B mit einem Kumpel in einer WG in Darmstadt, arbeite 18 km davon entfernt.
Meine Freundin ist nach Heidelberg gezogen. Sie arbeitet dort. Ich verbringe die meiste Zeit neben der Arbeit auch dort. Fahre zur Arbeit 3 mal die Woche von Heidelberg aus.
Die WG ist sozusagen mein Zweitwohnsitz.
Wenn ich mein Erstwohnsitz (meiste Zeit) nach Heidelberg lege, kann ich doch KM-Entfernungspauschale 30 Cent pro KM über die Steuererklärung geltend machen, oder gibt es da Probleme wegen meinem Zweitwohnsitz? Wie würdet ihr das machen. Erstwohnsitz auf Heidelberg legen und Zweitwohnsitz anmelden oder nicht?
Danke.....
Steuerrecht Erstwohnsitz / Zweitwohnsitz
2. Juli 2007
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Frage vom 2. Juli 2007 | 13:42
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 3x hilfreich)
Steuerrecht Erstwohnsitz / Zweitwohnsitz
#1
Antwort vom 2. Juli 2007 | 18:08
Von
Status: Unbeschreiblich (50193 Beiträge, 17575x hilfreich)
Das Finanzamt interessiert sich nicht dafür, was Erst- und was Zweitwohnsitz ist. Es kommt nur auf die tatsächlichen Verhältnisse an.
Einen Wohnsitz im steuerrechtlichen Sinne hast Du schon bei Deinem Kumpel, wenn Du häufiger dort übernachtest.
Du müsstest also komplett zu Deiner Freundin ziehen, damit Du die längere Entfernungspauschale geltend machen kannst.
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