Steuerrecht Verlustvortrag

3. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
Dr Viva
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerrecht Verlustvortrag

Ich will wissen, ob und wie ich als zugelassener ausländischer Rechtsbeistand in Deutschland meine nicht bezahlten Rechnungen seitend der Mandanten aus meiner Dienstleitung als Verlust vortragen kann, um ich in den nächsten Jahren diesen Verlust gegen meinen zukünftigen Gewinn abschreiben kann.
vivainternational2004@yahoo.com

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Petz
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 12x hilfreich)

Nein, leider nicht.

Bei einem Einnahme-Überschuss-Rechner werden nur die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben gebucht.

Gruß

der Petz

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