Ich will wissen, ob und wie ich als zugelassener ausländischer Rechtsbeistand in Deutschland meine nicht bezahlten Rechnungen seitend der Mandanten aus meiner Dienstleitung als Verlust vortragen kann, um ich in den nächsten Jahren diesen Verlust gegen meinen zukünftigen Gewinn abschreiben kann.
vivainternational2004@yahoo.com
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"Danke"
Steuerrecht Verlustvortrag
3. Oktober 2006
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Frage vom 3. Oktober 2006 | 15:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerrecht Verlustvortrag
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#1
Antwort vom 6. Oktober 2006 | 10:15
Von
Status: Beginner (61 Beiträge, 12x hilfreich)
Nein, leider nicht.
Bei einem Einnahme-Überschuss-Rechner werden nur die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben gebucht.
Gruß
der Petz
Und jetzt?
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