Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen Aufhebungsvertrag auf Ende April unterschrieben und eine Abfindung erhalten.
Auf die 6 Monate Kündigungsfrist habe ich verzichtet und somit noch eine sogenannte Turboprämie erhalten.
Mit ausscheiden aus der Firma habe ich somit vom Arbeitsamt eine Sperrfrist der Bezüge von den 6 Monaten erhalten.
Nun wurde mir unabhängig von Freunden, Bekannten und sogar vom Betriebsrat berichtet, dass es eine Regelung gibt die besagt, dass ich unter bestimmten Voraussetzungen den kompletten Steuerbetrag rückerstattet bekommen könnte. Dies beinhaltet u.a. eine Arbeitslosigkeit von min. 6 Monaten wobei die Aussagen diesbezüglich allesamt sehr wage sind. Im Internet habe ich leider auch nicht viel darüber finden können, wobei ich was Google betrifft eigentlich bisher alles finden konnte.
Vielleicht können Sie mir weiterhelfen.
Im Voraus schon mal vielen Dank für die Rückmeldungen
Steuerrückerstattung Abfindung
8. Juli 2019
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Frage vom 8. Juli 2019 | 00:47
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerrückerstattung Abfindung
#1
Antwort vom 8. Juli 2019 | 09:53
Von
Status: Unbeschreiblich (50193 Beiträge, 17575x hilfreich)
Eine solche Regelung gibt es nicht. Ob und in welcher Höhe es eine Steuerrückerstattung gibt hängt alleine von der Höhe des Jahreseinkommens und der Höhe der Abfindung ab.
#2
Antwort vom 8. Juli 2019 | 10:45
Von
Status: Junior-Partner (5407 Beiträge, 1287x hilfreich)
Sie können ja mal nach dem Begriff "Fünftelregelung" googeln.
Das wird vermutlich mehr - seriöse und richtige - Treffer hervorbringen.
Und jetzt?
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