Hallo,
kurz zum Vorgang. Unsere Steuererklärung wurde von uns gemacht laut 1.tem Steuerbescheid sollten wir 277Euro zahlen daraufhin haben wir Widerspruch eingelegt da der hälftige kinderfreibetrag nicht berücksichtigt wurde. Daraufhin wurde der Steuerbescheid geändert und der erste wurde aufgehoben beim zweiten ergab sich eine Erstattung von 1200euro. Bei der Auszahlung wurde uns jetzt der Betrag aus dem 1ten Steuerbescheid in Höhe von 277euro abgezogen also einbehalten. Ich verstehe den Grund dafür nicht. Der erste Bescheid wurde doch aufgehoben wieso müssen wir diese Summe jetzt trotzdem abführen?? Die Summe taucht in dem neuen Steuerbescheid nicht auf wurde also nicht oben drauf gerechnet. Die Erstattung entspricht genau dem was uns auch zustehen würde. Wo ist mein Denkfehler??
Steuerrückerstattung Finanzamt behält Teilbetrag ein
Haben Sie sich versteuert?
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Eure Sachverhaltsdarstellung ist etwas unklar, deshalb mache ich es mal an Zahlen fest und Ihr könnt sagen ob ich richtig liege! Ich unterstelle dabei, dass Ihr die 227 € nicht gezahlt habt.
Erster Bescheid:
Festgesetzte Steuer 5.227 €, bereits entrichtet (LSt oder ESt-VZ) 5.000 €, bitte zahlen Sie 227 €
Neuer Bescheid:
Festgesetzte Steuer 3.800 €, bereits entrichtet (LSt oder ESt-VZ) 5.000 €, wir erstatten 1.200€.
Wenn das so vom Grundsatz gelaufen ist, ist alles richtig.
taxpert
Das ist richtig wir haben die 277euro nicht gezahlt weil der neue Bescheid da war bevor die fällig waren. An der Berechnung des Finanzamt gibt es nichts auszusetzen ich verstehe nur nicht warum wir diese 277euro trotzdem bezahlen müssen laut neuem Bescheid bekommen wir ja eine Erstattung also ist doch der erste Bescheid mit samt der Forderung hinfällig allerdings wurde der Betrag von der finanzkasse einbehalten.
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Auch hier das Ganze mal mit Zahlen, wie ich es verstehe ...
Neuer Bescheid:
Festgesetzte Steuer 3.800 €, bereits entrichtet (LSt oder ESt-VZ) 5.000 €, zuviel entrichtet: 1.200€.
923 € werden überwiesen auf das Konto xxx xxx xxx, 227 € werden verrechnet mit xxx-Bescheid vom xx.xx.xxxx.
So in etwa?
taxpert
Ja genau
Zunächst einmal ein kurzer Hinweis warum das Ganze ggf. passiert ist!
Das ist die SteuerFESTSETZUNG, die Festsetzungsspeicher abgelegt wird.ZitatFestgesetzte Steuer 3.800 €, :
Das ist die SteuerERHEBUNG, die im Erhebungsspeicher abgelegt wird.Zitatbereits entrichtet (LSt oder ESt-VZ) 5.000 €, zuviel entrichtet: 1.200€. :
923 € werden überwiesen auf das Konto xxx xxx xxx, 227 € werden verrechnet mit xxx-Bescheid vom xx.xx.xxxx.
Es gibt -Gott sei Dank sehr selten!- Konstellationen, bei denen durch den Zeitablauf der automatisierten Abläufe in Festsetzung und Erhebung "durcheinander" kommen.
Erster, weil einfachster Wg:
Bei der FinanzKASSE anrufen. Das ist NICHT deine Stelle, die die Steuererklärung bearbeitet! Du findest beide TelNr im Normalfall auf deinem Steuerbescheid.
Wenn Du das nicht telefonisch geklärt bekommst, KEINEN Einspruch gegen die Steuerfestsetzung einlegen (die festgesetzte Steuer ist ja richtig!), sondern einen Abrechnungsbescheid nach §218 Abs.2 AO beantragen. Sollten da immer noch die 277 € verrechnet sein, dann gegen diesen Abrechnungsbescheid Einspruch einlegen.
taxpert
Super vielen lieben Dank für Ihre Hilfe das werde ich machen.
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