Hallo an alle,
und gleich vorab ganz lieben Dank für eure Hilfe.
Leider bin ich mittlerweile komplett verwirrt da selbst mein Bekannter (Steuerberater) komplett andere Zahlen hat wie ich aus Vergleichen heran ziehe
Folgende Ausgangssituation:
Haben dieses Jahr noch Termin beim Standesamt...
Ich verdiene 55t€ Brutto, meine Frau zuhause bei den 2 Kindern, jedoch ohne Bezug von Elterngeld in 2020 (lediglich Kindergeld)
Bisher Steuerklasse 1 danach ich 3 und die Frau 5
Nun wollte ich wissen was uns an Steuerrückerstattung erwartet bezogen auf 2020 hinsichtlich der Splittingtabelle??
Wäre so toll wenn uns jemand ca. schreiben könnte in welchem Rahmen sich die Rückzahlung bewegt
Lieben Dank
Thomas
-- Editiert von pa452402-98 am 16.12.2020 10:52
Steuerrückerstattung Hochzeit Hilfe
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ich hab das mal ganz grob in einen Steuerrechner eingegeben: bei 55 TEUR zvE alleinstehend 15 TEUR Steuer; bei Verheiratet 9,5 TEUR.
Tendenziell würde ich aber einen Steuerberater glauben oder wieso halten Sie die Zahlen für falsch?
Zitat:Bisher Steuerklasse 1 danach ich 3 und die Frau 5
Wann erfolgte der Wechsel der Steuerklassen?
Letztlich musst Du in 2020 ohne Berücksichtigung weiterer Werbungskosten usw. eine Einkommensteuer in Höhe von 6.016€ und einen Soli von 12€ zahlen. Die Differenz zur tatsächlich abgezpgenen Lohnsteuer wird im Rahmen der Einkommensteuererklräung erstattet.
Solltest Du im gesamten Jahr 2020 die Steuerklasse 1 gehabt haben, so würde sich eine Erstattung von insgesamt 4.465€ ergeben. Je früher Du die Steuerklassen gewechselt hast, desto geringer fällt die Erstattung aus. Für jeden Monat, in dem man die Steuerklasse 1 hatte ergibt sich etwa 1/12 dieser Erstattung.
Alternativ schaut man auf seine Gehaltsabrechnung und ermittelt selbst die Differenz zwischen der abgezogenen Steuer und der o.g. Steuer.
Geringfügige Abweichungen zu den genannten Beträgen ergeben sich je nach Höhe des Zusatzbeitrages zur Krankenversicherung. Außerdem kann noch die anteilige Erstattung der Kirchensteuer hinzukommen, wenn man Kirchenmitglied ist.
@TidoZett
Zitat:bei 55 TEUR zvE alleinstehend 15 TEUR Steuer; bei Verheiratet 9,5 TEUR.
Der Fragesteller hat ein Bruttoeinkommen von 55T€, nicht ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) von 55T€. Daher sind diese Zahlen leider völlig falsch.
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Erstmal will ich mich ganz herzlich für eure Hilfe und eure Meinungen bedanken.
Den Wert mit ca. 4600€ hat auch meine Kollege errechnet, ohne weiter auf Werbungskosten einzugehen.
Vielen Dank dafür
Laut diversen online Rechnern bin ich auf verschiedenste Beträge von 2400€ bis 5600€ gekommen.
Deshalb war ich jetzt schon ziemlich verwirrt.
Zu deiner Frage „hh"
Ja ich bin bis jetzt in Steuerklasse 1, da wegen Lockdown das Finanzamt geschlossen hat, werde ich die Änderung dann erst im Januar einreichen
Lg
Zitat:da wegen Lockdown das Finanzamt geschlossen hat, werde ich die Änderung dann erst im Januar einreichen
Das kann man auch per Post machen. Einfach den "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern" ausfüllen und per Post an das Finanzamt abschicken oder dort in den Briefkasten einwerfen.
Durch die Hochzeit seid Ihr übrigens automatisch in die Steuerklassen 4/4 gewechselt. Wenn Du den Antrag noch in diesem Jahr abgibst, dann können die Steuerklassen noch rückwirkend auf die Hochzeit geändert werden.
Und für die Jahre bis 2019 hast Du dann den Unterhalt an Deine Ehefrau im Rahmen einer Steuererklärung geltend gemacht, oder?
Danke für die tips das werden wir wohl auch machen mit dem Posteinwurf.
Formular hab ich schon :-)
Das mit dem Unterhalt bis 2019 hab ich allerdings nicht verstanden was du meinst
Er meint, dass Sie Unterhalt an die LG, die ja früher noch nicht Ihre Ehefrau war, absetzen können - der kann auch per Zusammenwohnen erbracht worden sein, ohne spezielle Zahlungen.
-- Editiert von muemmel am 17.12.2020 15:18
Zitat:Das mit dem Unterhalt bis 2019 hab ich allerdings nicht verstanden was du meinst
Für die Monate bis 2019, in der Deine Frau keine Einkünfte hatte, also auch kein Elterngeld, kannst Du den Unterhalt an sie steuerlich geltend machen. Als Unterhalt gelten auch Naturalleistungen. Das geht natürlich nuzr dann noch, wenn Du noch keinen bestandskräftigen Steuerbescheid hast.
Wenn die Einkünfte Deiner weniger als 816€/Monat betragen haben, dann kannst Du das teilweise geltend machen.
Für 2020 steht Dir aufgrund der Hochzeit für das gesamte Jahr der Splittingvorteil zu und dann geht das nicht.
Für 2019 habe ich ja bereits die Steuererklärung gemacht, aber das leider nicht geltend gemacht. Dadurch ja hinfällig?
Für 2020 geht das dann nicht, das ist mir klar
Danke
Zitat:Zitat:Das mit dem Unterhalt bis 2019 hab ich allerdings nicht verstanden was du meinst
Für die Monate bis 2019, in der Deine Frau keine Einkünfte hatte, also auch kein Elterngeld, kannst Du den Unterhalt an sie steuerlich geltend machen. Als Unterhalt gelten auch Naturalleistungen. Das geht natürlich nuzr dann noch, wenn Du noch keinen bestandskräftigen Steuerbescheid hast.
Wenn die Einkünfte Deiner weniger als 816€/Monat betragen haben, dann kannst Du das teilweise geltend machen.
Für 2020 steht Dir aufgrund der Hochzeit für das gesamte Jahr der Splittingvorteil zu und dann geht das nicht.
Für 2019 habe ich ja bereits die Steuererklärung gemacht, aber das leider nicht geltend gemacht. Dadurch ja hinfällig? Wenn die Einspruchsfrist für den Steuerbescheid (ein Monat) rum ist, dann ist da in der Tat nichts mehr zu machen...
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