Steuerrückerstattung bei der Scheidung anrechnen lassen?

25. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
sandora
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 2x hilfreich)
Steuerrückerstattung bei der Scheidung anrechnen lassen?

Hallo

Ich hab mal eine Frage zu Steuerrückerstattung.

Mein Mann und ich haben 2 Jahre lang eine getrennte Veranlagung gemacht (Steuerberater), dabei kam raus dass ich ca. 7000,- Euro zurückbekommen hätte. Jedoch wurden die mit den Zahlungen meines Mannes verrechnet, so dass ich nichts bekam.
Ich gehe ganztätig Arbeiten und mein Mann ist selbständig.

Kann ich diese 7000 Euro bei der Scheidung anrechnen lassen?

Da es innerhalb der Ehezeit war und wir Zugewinn haben weiß ich dass es nur ein uns gibt, jedoch hätten wir jetzt 7000 Euro mehr und nicht seine Firma, oder ist da ein Fehler in meiner Rechnung?

Vielen Dank im Voraus

Sandora

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Ehrlich gesagt habe ich die Frage noch nicht so ganz verstanden.

Warum habt Ihr denn eine getrennte Veranlagung gemacht?

Oder habt Ihr in dieser Zeit bereits getrennt gelebt?

Warum sollten die 7000€ mit Zahlungen Deines Mannes verrechnet werden, wenn Ihr eine getrennte Veranlagung durchgeführt habt?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sandora
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

die getrennte Veranlagung war der Vorschlag vom Steuerberater. Warum das so war weiß ich auch nicht. Vermutlich war es rechnerisch besser so, sonst hätte "ich" nicht so viel bekommen.
Getrennt waren wir auch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47450 Beiträge, 16800x hilfreich)

Die 7000€ hast Du erstattet bekommen und Dein Mann (nicht die Firma) musste 7000€ bezahlen.

Warum sollte bei der Rechnung die Firma 7000€ mehr haben.

Bei einer gemeinsamen Veranlagung wäre wahrscheinlich ein ganz ähnliches Ergebnis heraus gekommen.

0x Hilfreiche Antwort

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