Hi,
Ich habe letztes Jahr als Student gearbeitet und viel mehr verdient als der steuerfreie Betrag von 10.908€.
Ich habe allerdings nur als Werksstudent und in der vorlesungsfreien Zeit mehr gearbeitet, also mich von den Stunden her im Rahmen des Erlaubten gehalten.
Ich habe ca. 29k verdient und dabei um die 3k Lohnsteuer gezahlt.
Im vorigen Jahr habe ich ca. 14k verdient und 2k Lohnsteuer bezahlt ( und diese auch komplett zurück bekommen durch Werbekosten und dergleichen)
Dieses Jahr spuckt Elster für mich aktuell einen Rückzahlungsbetrag von 25€ aus, was ich nicht verstehe...
Denn sämtliche Lohnsteuer, die ich bis zur Verdienstgrenze von 10.908€ bezahlt habe, müsste ich ja vollumfänglich zurück bekommen und der Freibetrag wird auch noch höher durch meine Werbekosten, Versicherung, Fahrtwege etc.
10.908€ ist grob ein Drittel meines Lohns, müssten dann nicht auch automatisch ca. 1k (1/3 von 3k) Lohnsteuer zurückerstattet werden + die Lohnsteuer, die sich dann ergibt durch die Verminderung des zu besteuernden Einkommens durch Werbekosten?
Habe ich irgendwo einen Denkfehler?
LG
Lukas
Steuerrückerstattung als Student
12. Januar 2024
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Frage vom 12. Januar 2024 | 13:10
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerrückerstattung als Student
#1
Antwort vom 12. Januar 2024 | 13:27
Von
Status: Unbeschreiblich (34447 Beiträge, 17810x hilfreich)
Haben Sie - der Grundfreibetrag wird anteilig schon beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Nach Ihrer Logik müsste jeder Arbeitnehmer Geld zurückbekommen, und das ist durchaus nicht der Fall.
#2
Antwort vom 12. Januar 2024 | 13:55
Von
Status: Unbeschreiblich (34447 Beiträge, 17810x hilfreich)
Haben Sie eigentlich die Kosten der studentischen KV und PV in der Erklärung angegeben? Wenn nicht, könnte das Rückzahlung noch deutlich erhöhen...
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 12. Januar 2024 | 13:57
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Okay, also ihrer Meinung nach hat das alles seine Richtigkeit...Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Lg
#4
Antwort vom 12. Januar 2024 | 22:31
Von
Status: Unbeschreiblich (50193 Beiträge, 17576x hilfreich)
Zitat :Okay, also ihrer Meinung nach hat das alles seine Richtigkeit
Ja, auch meiner Meinung nach hat das seine Richtigkeit.
Der Grundfreibetrag wird bereits beim Lohnsteuerabzug in jedem Monat mit 1/12 berücksichtigt. Nur wenn man nicht im gesamten Jahr gearbeitet hat, dann kann man über die Steuererklärung für die Monate, in denen man nicht gearbeitet hat, den anteiligen Grundfreibetrag quasi nachträglich geltend machen.
#5
Antwort vom 14. Januar 2024 | 08:56
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Haben Sie eigentlich die Kosten der studentischen KV und PV in der Erklärung angegeben? Wenn nicht, könnte das Rückzahlung noch deutlich erhöhen...
Habe alles angegeben incl der Fahrtkosten und der KV angegeben + Werbekosten...
danke vielmals
#6
Antwort vom 14. Januar 2024 | 12:33
Von
Status: Wissender (14942 Beiträge, 4576x hilfreich)
Hallo,
wieviel Werbungskosten hattest du denn? Mehr als 1230 Euro?
Wenn nicht dann bringt das nichts, du kannst dir die Angebe in der Erklärung sparen.
Stefan
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