Steuerrückerstattung nach Erbausschlagung

2. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
fb356793-79
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 16x hilfreich)
Steuerrückerstattung nach Erbausschlagung

Guten Tag,
habe folgende Frage mein Vater verstarb vor einem Jahr Nov. 2011 meine Mutter schlug das Erbe aus da leider nur Schulden geblieben waren. Vor ca. 2 Wochen kam ein schreiben vom Finanzamt das es eine Rückzahlung der Gewerbe und Umsatzsteuer aus dem Jahre 2010 gebe in nicht unbeträchtlicher höhe. Mein Vater war bis zu seinem Tot selbständig muss ich dazu sagen. Da meine Eltern ja gemeinsam veranschlagt waren fragt sich meine Mutter nun was sie tun soll. Kann mir jemand einen Rat geben?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Sie meinen vermutlich eine Nachzahlung und keine Rückzahlung - eine Steuerrückzahlung ist gemeinhin recht erfreulich.... Da wird sie wohl zahlen müssen. Für 2011 sind sie getrennt zu veranlagen, für die Zeit davor nicht. Siehe hier: http://217.11.59.22/fp/en/news/tax-consultancy/browse/274/article/zusammenveranlagung-von-ehegatten-bei-erbausschlagung//19.html

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
Sie meinen vermutlich eine Nachzahlung und keine Rückzahlung - eine Steuerrückzahlung ist gemeinhin recht erfreulich....


darum geht es imho doch gerade...die Mutter hat das Erbe ausgeschlagen wegen Schulden, will die Steuerrückzahlung aus dem Gewerbe jetzt aber trotzdem in die eigene Tasche stecken...

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb356793-79
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 16x hilfreich)

Der Punkt ist tatsächlich das es Geld zurrück geben soll die Frage ist dabei aber ob sie ein Recht darauf hat oder nich da sie ja das Erbe ausschlug.

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