Steuerrückerstattung nach Heirat

22. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Vari0us
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerrückerstattung nach Heirat

Hallo allerseits,
Wir haben im November 2017 geheiratet.
Zuvor waren wir in Steuerklasse I veranlagt.
Nach der Heirat haben wir in Steuerklasse III / V gewechselt.
Bruttojahresgehalt liegt bei 44.000 und 13.000, daher auch III / V.
So wie wir das verstanden haben müssten wir ja Rückwirkend die Steuer für das ganze Jahr bekommen, die wir bis dahin zuviel bezahlt haben.
Laut Differenz zwischen Oktober( LSK I ) und November ( LSK III / V ) beträgt das Netto ca. 350 € .
Daher sollten wir ja von Januar 2017 - Oktober 2017 pro Monat diese Differenz erstattet bekommen, wenn wir die Steuererklärung machen.
So wurde uns das von einer Steuerfachangestellten auch gesagt und wir haben das bereits bei mehreren anderen Paaren auch so mitbekommen.
Gebe ich alle vorhandenen Daten in ein Steuerprogramm( Wiso ) ein, so bekomme ich aber für das ganze Jahr 2017 nur eine Rückzahlung von knapp 400 € .
Auf dem vor kurzem eingetroffenen Steuerbescheid sind es inkl. Soli sogar nur 340 € .

Verstehen wir da etwas falsch, erzählen uns unsere Bekannten Märchen oder was läuft da falsch ?
Ich wäre sehr Dankbar wenn uns da jemand mal aufklären könnte.

P.S. wir haben ein Kind, der Freibetrag wird auf das erste Einkommen mit LSK III angerechnet, sollte das etwas helfen.

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.

Liebe Grüße

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Erich Tango
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 32x hilfreich)

Wurden in 2017 noch Lohnersatzleistungen wie z.B. Elterngeld bezogen?

Diese sind steuerfrei aber unterliegen dem Progressionsvorbehalt, d.h. der Steuersatz erhöht sich.

Das könnte ein Erklärungsansatz sein.

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#2
 Von 
Vari0us
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, meine Frau arbeitet Teilzeit. KIndergeld und Betreuungsgeld haben wir 2017 erhalten. Wir haben beide das ganze Jahr 2017 normal gearbeitet.
Unser Kind ins im April 2015 geboren, meine Frau hat dann ein Jahr Elternzeit genommen.


-- Editiert von Vari0us am 22.10.2018 12:01

-- Editiert von Vari0us am 22.10.2018 12:02

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Betreuungsgeld haben wir 2017 erhalten D. h., Sie leben in Bayern? Da das in Bayern als Landesleistung existierende Betreuungsgeld nicht der Progression unterliegt, kann es daran nicht liegen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Laut Differenz zwischen Oktober( LSK I ) und November ( LSK III / V ) beträgt das Netto ca. 350 € .
Daher sollten wir ja von Januar 2017 - Oktober 2017 pro Monat diese Differenz erstattet bekommen, wenn wir die Steuererklärung machen.


Das ist ein Irrtum, da bei ganzjähriger Steuerklasse 3/5 eine Nachzahlung zu erwarten ist.

Zitat:
Verstehen wir da etwas falsch


Ja

Bei den genannten Einkommensverhältnissen kommt es zu folgenden Ergebnissen bezogen auf 2018:

1/1 oder 4/4: Erstattung 922€
3/5: Nachzahlung 1.218€

Der monatliche Steuervorteil bei 3/5 gegenüber 4/4 beträgt 178€, also ca. 350€ für zwei Monate. Da würde ich jetzt überschlägig eine Erstattung in Höhe von ca. 570€ erwarten, wenn im Nov/Dez mit 3/5 und zuvor mit 1/1 abgerechnet wurde. Die 340€ erscheinen mir daher zu gering und sind nicht damit zu erklären, dass die aktuellen Steuerklassenrechner mit den Werten für 2018 statt für 2017 rechnen.

Oder waren vor der Hochzeit nicht die Steuerklassen 1/1, sondern vielmehr 1/2 vergeben? Gab es Lohnersatzleistungen (z.B. Elterngeld), die in den genannten Bruttogehältern nicht berücksichtigt wurden?

Zitat:
erzählen uns unsere Bekannten Märchen


Für die meisten Laien sind Erstattungen durch Werbungskosten und Sonderausgaben kaum zu unterscheiden von Erstattungen durch den Splittingvorteil.

Zitat:
Laut Differenz zwischen Oktober( LSK I ) und November ( LSK III / V ) beträgt das Netto ca. 350 € .
Daher sollten wir ja von Januar 2017 - Oktober 2017 pro Monat diese Differenz erstattet bekommen, wenn wir die Steuererklärung machen.
So wurde uns das von einer Steuerfachangestellten auch gesagt


Eine Steuerfachangestellte sollte aber wissen, dass nicht die Steuerklassen rückwirkend für das gesamte Jahr gelten, sondern der Splittingvorteil. Das ist ein gravierender Unterschied.

Ihr solltet übrigens ca. 100€/Monat zurücklegen für die zu erwartende Steuernachzahlung für das Jahr 2018.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Vari0us
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber wieso rät dann jeder bei einem so hohen gehaltsunterschied die Steuerklasse 3 und 5 zu nehmen obwohl es in dem Fall ein gravierender Nachteil ist?
In dem Fall ist es nur sinnvoll beide in 4 zu sein? Man redet über sowas mit so vielen Leuten und keiner konnte mir bisher so eine Antwort geben.
Ich bedanke mich schonmal sehr für die ausführliche Antwort auch wenn das das Gegenteil von dem ist was wir hören wollten :-(
Vor allem verstehen wir nicht, was dann am Splitting der Vorteil sein soll, wir haben im vorrigen Jahr 700 € zurückbekommen, waren beide in 1/1 und müssen jetzt draufzahlen ....
Warum erzählt jeder, dass es steuerliche Vorteile hat zu Heiraten und zu splitten, obwohl wir jetzt faktisch nur Nachteile haben ?

-- Editiert von Vari0us am 22.10.2018 12:37

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Erich Tango
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 32x hilfreich)

Zitat (von Vari0us):
Aber wieso rät dann jeder bei einem so hohen gehaltsunterschied die Steuerklasse 3 und 5 zu nehmen obwohl es in dem Fall ein gravierender Nachteil ist?

Am Ende des Jahres ist die Steuer bei III/V oder IV/IV identisch gleich. Nur die Vorauszahlung variert. Manche haben eben lieber je Monat mehr und keine/geringe Erstattung statt monatlich höhere Abzüge und dann Ertstattung am Ende des Jahres.

Zitat (von Vari0us):
Vor allem verstehen wir nicht, was dann am Splitting der Vorteil sein soll, wir haben im vorrigen Jahr 700 € zurückbekommen, waren beide in 1/1 und müssen jetzt draufzahlen ....
Warum erzählt jeder, dass es steuerliche Vorteile hat zu Heiraten und zu splitten, obwohl wir jetzt faktisch nur Nachteile haben ?

Vielleicht haben Sie vorher je Monat mehr gezahlt. Dann kann man auch mehr zurückbekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Zitat (von Vari0us):
Aber wieso rät dann jeder bei einem so hohen gehaltsunterschied die Steuerklasse 3 und 5 zu nehmen obwohl es in dem Fall ein gravierender Nachteil ist?


Weil viele mitreden, die keine Ahnung haben? :grins:

Die Steuerklassen haben KEINE Auswirkung auf die Höhe der anfallenden Steuer!
Die Steuerklassen bestimmen lediglich die Höhe der "Vorauszahlungen" während des Jahres.
In Eurer Konstellation habt Ihr während des Jahres mehr Geld zur Verfügung, da bei Dir weniger Steuer einbehalten wird als wenn Du die Klasse 4 hättest. Bei Deiner Frau wird übrigens mehr einbehalten als wenn sie Klasse 4 hätte.
In der Summe wird aber weniger einbehalten als in der Kombi 4/4.
Die Kombi 3/5 ist also kein Nachteil gegenüber 4/4. Im Ergebnis kommt bei beiden das selbe raus.

Zitat (von Vari0us):
Warum erzählt jeder, dass es steuerliche Vorteile hat zu Heiraten und zu splitten, obwohl wir jetzt faktisch nur Nachteile haben ?


In den meisten Fällen fährt man durch die Zusammenveranlagung und die Anwendung des Splittingtarifs günstiger. Bei nur einem Erwerbstätigen in der Familie ist das immer so.
Arbeiten beide ist es im Normalfall zumindest kein Nachteil.

Auch für Euch ergibt die gemeinsame Erklärung sicher Vorteile. Ich bin jetzt zu faul das selber durchzurechnen.
Aber Du hast ja eine Steuersoftware, mit der Du etwas rumspielen kannst.
Wähle doch einfach mal die Einzelveranlagung statt der Zusammenveranlagung und vergleiche das Ergebnis.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Aber wieso rät dann jeder bei einem so hohen gehaltsunterschied die Steuerklasse 3 und 5 zu nehmen obwohl es in dem Fall ein gravierender Nachteil ist?


Warum ist die Steuerklasse 3/5 ein gravierender Nachteil? Rein wirtschaftlich gesehen ist es ein Vorteil, wenn man Steuern erst im Rahmen der Steuererklärung, also mehrere Monate später zahlen muss.

Zitat:
In dem Fall ist es nur sinnvoll beide in 4 zu sein?


Das ist in erster Linie ein psychologisches Problem.

Bei Steuerklasse 4/4 hat man jeden Monat ca. 180€ weniger auf dem Konto, bekommt dann aber im Rahmen der Steuererklärung 12*80€=960€ erstattet.
Wenn man aber mit 180€ weniger monatlich auskommen würde, warum schafft man es dann nicht 100€ monatlich für die Steuernachzahlung bei 3/5 zurückzulegen?

Abgesehen davon legt das Finanzamt bei einer Steuernachzahlung in Höhe von 1.200€ wahrscheinlich sowieso eine quartalsweise Steuervorauszahlung in Höhe von ca. 300€ fest. Wenn man das berücksichtigt, dann zahlt man während des Jahres fast genau die Steuer, die im Rahmen einer Steuererklärung festgesetzt wird. Im Steuerbescheid wird dann nur ein sehr kleiner Betrag erstattet oder nachgezahlt.

Und dann gibt es auch noch die Klassen 4-Faktor/4-Faktor. Bei denen wird die Steuer ebenfalls so festgelegt, dass sie die voraussichtlich im Steuerbescheid festzulegende Steuer möglichst genau trifft. Wer sich aus psychologischen Gründen nicht mit einer Steuernachzahlung anfreunden kann, sollte diese Kombination wählen.

Und sollte noch weiterer Nachwuchs geplant sein, so sollte auch das bei der Wahl der Steuerklassen berücksichtigt werden.

Im übrigen halte ich die Erstattung in Höhe von 340€ für zu gering. Dafür kann es zwar Gründe geben, jedoch sind die aus dem bisherigen Sachverhalt nicht erkennbar. Tatsächlich würde ich mehr als 200€ an Erstattung zusätzlich erwarten.

Zitat:
Vor allem verstehen wir nicht, was dann am Splitting der Vorteil sein soll, wir haben im vorrigen Jahr 700 € zurückbekommen, waren beide in 1/1 und müssen jetzt draufzahlen ....


Ein Grund mehr für die Vermutung, dass der aktuelle Steuerbescheid einen Fehler enthält.

Splitting ist definitiv ein Vorteil für Euch in Höhe von etwa 1.000€ pro Jahr. Was da aktuell schief gelaufen ist, kann man anhand der bisherigen Angaben kaum beurteilen.

-- Editiert von hh am 22.10.2018 12:58

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Vari0us
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das muss ich mir heute Abend mal genau anschauen. Vielen Dank für die Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
HaPa123mitglied
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Liebe Alle,

also leider werde ich aus der Diskussion noch nicht ganz schlau, habe jedoch ein ähnliches Problem. Mein Mann und ich haben im Oktober 2019 geheiratet und sind gerade dabei unsere erste gemeinsame Steuererklärung zu machen. Bis Oktober 2019 war ich in Steuerklasse 1, kurz nach der Hochzeit in 4 und seit Februar 2020 in Steuerklasse 3, da ich mehr verdiene als mein Mann. Mein Mann war nach der Hochzeit mit seinem Angestellten Job auch kurz in Steuerklasse 4 und ist jetzt in 5. Er hat außerdem noch Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit in Steuerklasse 6. Obwohl er mit seiner Nichtselbstständigen Tätigkeit eigentlich schon in Steuerklasse 5 ist, steht auf der Lohnsteuerkarte und somit auch in unserer Steuersoftware (smartsteuer) aktuell noch Steuerklasse 4.
Was mich wundert, ist dass die Erstattungen, sobald ich die Daten aus meiner Lohnsteuerkarte (Steuerklasse 3) eingetragen habe, der Erstattungsbetrag ins Minus gesunken ist. Müsste ich nicht eigentlich extrem viel aus dem Jahr 2019 wiederbekommen, da ich bis Anfang November nach Steuerklasse 1 gezahlt habe und jetzt in 3 bin? Wird das vom Finanzamt evtl. noch später berechnet und mir nur in der Steuersoftware nicht angezeigt? oder könnte es daran liegen, dass auf der Lohnsteuerkarte meines Mannes immer noch Steuerklasse 4 steht? Ich kann mir das leider nicht erklären und hatte mit einer hohen Rückerstattung gerechnet. Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Viele Grüße
Hannah

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5667x hilfreich)

Liebe Hannah

Dein Problem. Dein neuer Beitrag.
Danke

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
sobald ich die Daten aus meiner Lohnsteuerkarte (Steuerklasse 3) eingetragen habe,


Verstehe ich nicht. Die Steuerklasse 3 hast Du doch erst seit 2020. was hat das mit der Steuererklärung 2019 zu tun.

Zitat:
Er hat außerdem noch Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit in Steuerklasse 6.


Bei einer selbstständigen Tätigkeit hat man gar keine Steuerklasse. Außerdem führen nebenberufliche Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit regelmäßig zu einer erheblichen Steuernachzahlung.

Zitat:
oder könnte es daran liegen, dass auf der Lohnsteuerkarte meines Mannes immer noch Steuerklasse 4 steht?


Ich würde die selbstständige Tätigkeit Deines Mannes als Grund vermuten.

Außerdem sollte man sich mit einer neuen Frage nicht an einen alten Thread hängen.

0x Hilfreiche Antwort

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