Durch eine bereits abgewickelte Firma habe ich im Jahr 2013 bis 2015 Umsatz und Vorsteuer-schulden von ca 11.500 € erworben. Mitte 2015 bin ich ausgewandert und habe mich nicht weiter um diese Steuerschuld gekümmert. Ein Mitarbeiter des Finatzamtes hat sich unlängst bei meiner, sich noch in Deutschland befindlichen Familie, erkundigt ob noch Kontakt zu mir bestände, was verneint wurde.
Welche Konsequenzen können aus diesen schulden entstehen? Ist bei einer nicht Begleichung zwangsläufig mit einem Haftbefehl und Gefängnis auszugehen? Wann warden solche Maßnahmen in der regel verstreckt? fändbares vermögen ist nicht vorhanden. Wenn ich mich richtig erinnere habe ich im Jahre 2018 ein Dokument meiner Zahlungsunfähigkeit beim Finanzamt hinterlegt bzw. Unterschreiben müssen.
Vielen dank
Steuerschulden aus 2013 - ausgewandert und ignoriert
28. August 2019
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Frage vom 28. August 2019 | 10:47
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerschulden aus 2013 - ausgewandert und ignoriert
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#1
Antwort vom 28. August 2019 | 12:07
Von
Status: Master (4842 Beiträge, 1171x hilfreich)
ZitatEin Mitarbeiter des Finatzamtes hat sich unlängst bei meiner, sich noch in Deutschland befindlichen Familie, erkundigt ob noch Kontakt zu mir bestände, was verneint wurde. :
Also hat Ihre Familie gelogen...
Zahlungsverjährung dürfte noch nicht eingetragen sein. Die Frage ist, ob Sie Steuerschuldner waren oder in Haftung genommen wurden (als Betriebsübernehmer oder Geschäftsführer).
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