Mein Ehemann hat beim Finanzamt Steuerschulden von etlichen Tausend Euro, die aus seiner früheren Ehe stammen. Werden meine Steuerzahlungen (ich bekäme normalerweise eine Rückzahlung vom FA) dafür verwandt seine Schulden zu decken? Ist es besser eine gemeinsame oder getrennt Steuerveranlagung zu machen?
Gruss - Chris
Steuerschulden des Ehemannes
15. November 2003
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Frage vom 15. November 2003 | 16:15
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerschulden des Ehemannes
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#1
Antwort vom 19. November 2003 | 11:59
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Eine gemeinsame Veranlagung ist grundsätzlich weiterhin sinnvoll, dann auf dieser Basis wird dann die Steuer festgesetzt.
Damit das FA die Erstattung dann nicht mit den alten Schulden verrechnet kann man einen
Aufteilungsantrag stellen.
Dabei wird errechnet, wieviel der Erstattung auf den Ehemann und auf die Ehefrau entfallen. Das Guthaben des Ehemannes wird selbstverständlich verrechnet, das Guthaben der Ehefrau aber nicht.
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