Hallo zusammen,
wir hatten gestern Abend folgende Diskussion, ohne dass uns ein Ergebnis einfiel. Wie sehen Sie folgenden Sachverhalt:
Ehemann ist selbständig als Unternehmensberater ( Einzelfirma )und hat aus früheren Jahren Schulden beim Finanzamt nach Betriebsprüfungen.
Seine Ehefrau ist angestellt und erzielt gute Einkünfte.
Es erfolgte eine gemeinsame Veranlagung mit Aufteilung der jeweiligen Steuerschuld. Ehefrau ist beim Finanzamt damit schuldenfrei, während der Ehemann wie oben ausgeführt eben Schulden hat.
Wenn die Ehefrau nun ein teures Auto anschafft, wäre das durch das Finanzamt pfändbar? Nach meiner Auffassung: nein - während verschiedene Diskussionsteilnehmer die Meinung vertraten, der Pkw könne gepfändet werden. Wer hat Recht??
Viele Grüße
Miledy
Steuerschulden von Ehemann bei Ehefrau pfändbar?
20. Februar 2008
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Frage vom 20. Februar 2008 | 19:52
Von
Status: Beginner (130 Beiträge, 47x hilfreich)
Steuerschulden von Ehemann bei Ehefrau pfändbar?
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#1
Antwort vom 21. Februar 2008 | 12:32
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2028x hilfreich)
Vereinbaren die Eheleute Gütertrennung ?
#2
Antwort vom 21. Februar 2008 | 12:41
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
Das Auto ist nicht pfändbar, wenn es der Frau gehört und sie es auch aus eigenem Vermögen angeschafft hat.
Das gilt nicht nur bei der Gütertrennung, sondern auch bei einer Zugewinngemeinschaft.
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#3
Antwort vom 21. Februar 2008 | 13:04
Von
Status: Beginner (130 Beiträge, 47x hilfreich)
Hallo hh,
danke für Ihre Einschätzung. Ist es nur Ihre Meinung oder wissen Sie es definitiv?
Kann ich das irgendwo nachlesen? Gibt es dafür eine schriftliche Grundlage?
Danke.
Miledy
#4
Antwort vom 25. Februar 2008 | 13:33
Von
Status: Unbeschreiblich (47655 Beiträge, 16843x hilfreich)
Das ist eindeutig in § 1363 ff. BGB so geregelt.
Und jetzt?
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