Steuersparmodell so erlaubt ??

22. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Steuersparmodell so erlaubt ??

Hallo,

wenn ich ein Mehrfamilienhasu kaufe und 1 Wohnung darin "offiziel" einem Elternteil vermiete, der zwar seinen Wohnsitz dort anmeldet, aber nicht dort einzieht, wäre das legal oder nicht ??

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo Michael32,

also vermieten kannst du auf jeden Fall, unabhängig davon ob der Mieter auch wirklich einzieht. Man darf sicher auch eine Wohnung nur zum Spaß mieten (was immer das auch soll).

Wie es Melderechtlich aussieht, kann ich auch nicht genau sagen, aber rein für das Mietverhältnis ist es auch unerheblich, ob gemeldet wurde oder nicht.

Dann kommt aber noch der Punkt der nahen Verwandtschaft. Da könnte ich mir schon vorstellen, dass das Finanzamt daraus irgendetwas zwischen Schenkung, Liebhaberei und Gestaltungsmißbrauch konstruiert.

Aber was soll das ganze überhaupt bringen? Der Vermieter müsste die Einnahmen versteuern, der Mieter (also das Elternteil) kann aber nichts von der Steuer absetzen. Ich sehe (noch) keinen Vorteil.

MfG Stefan

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wenn ich eine Immobilie mit 3 Wohnungen kaufe und offiziell 2 davon bewohne, 1 vermiete, so kann ich doch die Schuldzinsen (runtergerechnet auf den vermieteten bereich) absetzen, zzgl der Abschreibung des Gebäudes, oder ??

Darf das andere Elternteil dann Hauswart sein für 400 EUR/Monat ?? (sind Rentner und dürfen 400 EUR zuverdienen ohne in ein steureliches Problem zu kommen...)

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#3
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Wer eine Wohnung an Verwandte zu weniger als 56 Prozent der ortsüblichen Miete vermietet, muss die Einkünfte in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufgliedern. Werbungskosten können dann auch nur anteilig für den entgeltlichen Teil abgezogen werden - der andere Teil geht verloren. Liegt die Miethöhe zwischen 56 und 75 Prozent der ortsüblichen Miete, dann entscheidet die Gesamtgewinnprognose über die Absetzbarkeit der Werbungskosten

Es könnten sogar 2 Hauswarte mit je 400 Euro sein.

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo Michael32,

quote:
Wenn ich eine Immobilie mit 3 Wohnungen kaufe und offiziell 2 davon bewohne, 1 vermiete, so kann ich doch die Schuldzinsen (runtergerechnet auf den vermieteten bereich) absetzen, zzgl der Abschreibung des Gebäudes, oder ??
Ja, das ist korrekt (mit den von werner_r genannten Einschränkungen), trotzdem verstehe ich nicht was das bringen soll.
Den Kosten stehen doch die Mieteinnahmen gegenüber, die versteuert werden müssen. Und wenn letztere dauerhaft geringer als die Kosten sind, dann sind wir wieder bei Liebhaberei bzw. fehlender Gewinnerzielungsabsicht.
Ich sehe immer noch nicht, wie du da Steuern sparen willst.

quote:
Darf das andere Elternteil dann Hauswart sein für 400 EUR/Monat ?? (sind Rentner und dürfen 400 EUR zuverdienen ohne in ein steureliches Problem zu kommen...)
Es muss aber auch eine entsprechende Gegeleistung erbracht werden, sonst sind wir wieder bei einer Schenkung (oder Gestaltungsmißbrauch).

MfG Stefan

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Der Grundgedanke ist folgender:

Bisher konnten wir Kinderbetreuungskosten für 3 Kinder absetzen, per Betreuungsvertrag mit den Großeltern.
Da jetzt nochmal Nachwuchs kam und meine Frau nun zu Hause bleibt, geht das nicht mehr (2.jüngste wird jetzt 6 Jahre, noch 2 ältere Geschwister).

Da wir eine Immobilie erwerben wollen, die 3 Wohneinheiten hat, stellt sich nun die Frage, ob man offiziell eine Wohnung für 230 EUR (70% vom Mietspiegel) an ein Elternteil vermietet und den anderen Elternteil als Hauswart bezahlt (400EUR/Monat) für Rasenpflege, Winterdienst, Hausreinigung (anstatt für Kinderbetreuung als haushaltsnahe Dienstleistungen).

Somit könnte man die Schuldzinsen steuerlich geltend machen + die nicht mehr absetzbaren Kinderbetreuungskosten über diesen Weg ersetzen.

Sofern wir uns damit im legalen Bereich befinden.

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#6
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Du denkst aber schon daran, dass zu den 400 Euro noch 25 - 30 % kommen (Kranken-Rentenvers. Steuer, Berufsgenossenschaft).
Da bleibt von den 20% Haushaltsnahe Dienstleistungen nichts übrig, es ist eher negativ.

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

und nochmals, die beispielsweise 230 Euro Miete wäre streuerpflichtig. Wieviel möchtest du denn dann als Kosten absetzen?
Ob das legal ist, brauchen wir doch gar nicht zu diskutieren, denn es klappt einfach nicht.

Mit den Kinderbetreuungskosten hat das übrigens gar nichts zu tun, dass sind doch komplett verschiedene Baustellen.

MfG Stefan

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#8
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Ich habe DEN Teil noch nicht verstanden:

quote:
1 Wohnung darin "offiziel" einem Elternteil vermiete, der zwar seinen Wohnsitz dort anmeldet, aber nicht dort einzieht

WER soll denn da einziehen ?



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