Steuerstrafverfahren - Dringend! Womit muss man rechnen?

2. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
110880
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerstrafverfahren - Dringend! Womit muss man rechnen?

Guten Tag, ich brauche dringend eine Auskunft.
Eine Familie, die mir sehr nahe steht hat ein großes Problem mit der Steuerfahndung. Ich denke, es liegt am Schock, dass Sie im Moment rein gar nichts unternehmen. Darum möchte ich ihnen gerne ein paar Tipps geben und mich um Infos kümmern.

Der Mann ist selbstständig. Im Rahmen einer Steuerprüfung ist aufgefallen, dass er innerhalb der letzten 10 Jahre zahlreiche Aufträge in der Steuererklärung verschwiegen und damit Steuern hinterzogen hat. Insgesamt handelt es sich um etwa 190.000 Euro, die er nicht angemeldet hat.
Er hatte bei der Prüfung zur Aufklärung mitgeholfen, will nichts vertuschen, hat alles zugegeben und erklärt, dass er mit dem Geld nicht in Saus und Braus gelebt hat, sondern damit Immobilien-Schulden (Hypothek oder so) abgezahlt hat. Er ist Mitte 60, und sagte bei der Prüfung, dass er nicht wisse, wie er die komplette Höhe Steuern in seinem restlichen Leben noch zurückzahlen sollte.
Nach 4 Monaten Funkstille wurde ohne Vorankündigung plötzlich das Konto gepfändet. 3 Tage später kam dann ein Bescheid, dass es sich um eine Gesamt-Schuldsumme von knapp 300.000 Euro handeln solle, das Konto gepfändet wurde und er angeblich keinen Willen zur Begleichung der Steuer/keine Reuhe gezeigt hätte (obwohl er zur Aufklärung beigetragen hat). Außerdem ginge man davon aus, dass er in der Zwischenzeit Geld, das von einer Versicherung ausbezahlt wurde, an Bekannte verteilt hätte um es zu unterschlagen (keiner kann sich erklären, wie das Amt auf solche Vermutungen kommt).In dem Schreiben wird er immer "Arrestschuldner" genannt.

Der Steuerberater sagt seit der Prüfung nur „Da kann ich nix machen“, ist also keine Hilfe. Eine solche Summe wird mein bekannter sicher nicht einfach so bezahlen können. Das Haus, in dem er lebt gehört seiner Frau. Meine dringenden Fragen wären:

1.welchen Weg nimmt so ein verfahren normalerweise ab jetzt? Muss er sich auf das Schreiben irgendwo melden oder meldet sich das Finanzamt irgendwann von allein bei ihm? Wird er sofort vor Gericht vorgeladen oder muss man als erste Maßnahme vielleicht mit einer Wohnungs-Pfändung rechnen, bei der das Haus leer geräumt wird?

2. welche generellen Straf-Möglichkeiten gibt es, wenn er nicht so viel Geld aufbringen kann um es zu bezahlen?

3. Kann das Haus weggenommen werden, obwohl es seiner Frau gehört? Sie hatte nie etwas mit seinen Steuern, seinem Job zu tun. Wusste nichts über seine Einkünfte)

4. Was heißt "Arestschuldner"? Bedeutet es, dass schon fest steht, dass er in Haft muss?

Es wäre toll, wenn Sie mir ein paar Antworten geben könnten, denn ich mache mir natürlich auch Sorgen. Aber es würde sicher schon etwas beruhigen, wenn man wüsste, womit man bei einer so hohen Steuerhinterziehung rechnen muss.
Vielen Dank!


Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Ein Steuerberater, dessen Hilfe sich auf die Auskunft beschränkt, er könne eh nichts machen, ist sein Geld nicht wert. Ein guter Berater muß in jeder Situation konkrete Auskünfte bereitstellen und Handlungsalternativen anbieten, mit dem FA über Zahlungserleichterungen verhandeln, über die jeweils sinnvolle Taktik beraten usw.

Dringender Rat: umgehend zu einem kompetenten Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht gehen, der die ganzen Einzelaspekte prüfen und konkrete weitere Empfehlungen geben kann. Eventuell auch für die erste Orientierung bei der hier angebotenen Rechtsberatung eine Frage einstellen.

-----------------
"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.955 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen