Hallo alle zusammen,
ich habe eine Steuerrechtsfrage wo ich gerne die Meinung der Experten hören möchte.
Ich selbst bin aktuell in der Kleinunternehmerregelung und habe folgende Umsätze:
2021: 12.000 Euro Jahresumsatz
2022: 14.000 Euro Jahresumsatz
2023: ca. 30.000 Euro Jahresumsatz
Nun werde ich ja in 2024 Umsatzsteuerpflichtig (Was ich eigentlich nicht möchte, aber so ist nun mal das Gesetz).
So weit so gut.
Jetzt ist mir vorhin aufm Klo folgende Idee gekommen:
Kann ich nicht einfach folgendes machen:
1.) In 2024: Für ca. 50.000 Euro Waren einkaufen und natürlich die 19% Umsatzsteuer beim Finanzamt erstatten lassen (Sind mal ebenso 9500 Euro).
2.) In 2024: Aber selbst keine Verkäufe machen, also sprich: 0 Euro Jahresumsatz in 2024
Dann wäre ich in 2025 wieder ohne Umsatzsteuerpflicht. Und dann will ich folgendes machen:
1.) In 2025: Die Waren die ich in 2024 gekauft habe bis zur Höhe von ca. 49.000 Euro verkaufen (Aber ohne Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen, da ja ich in 2025 wieder Umsatzsteuerfrei bin)
und das Ganze dann immer so weiter.....
1.) In 2026: Für ca. 50.000 Euro Waren einkaufen und natürlich die 19% Umsatzsteuer beim Finanzamt erstatten lassen (Sind mal ebenso 9500 Euro).
2.) In 2026: Aber selbst keine Verkäufe machen, also sprich: 0 Euro Jahresumsatz in 2026
und dann:
1.) In 2027: Die Waren die ich in 2026 gekauft habe bis zur Höhe von ca. 49.000 Euro verkaufen (Aber ohne Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen, da ja ich in 2027 wieder Umsatzsteuerfrei bin)
Das wären mit dieser Idee alle 2 Jahre:
1.) 9500 Euro vom Staat
2.) jedes 2. Jahr kann die Kleinunternehmerregelung aufs schärfte ausgenutzt werden, sodass keine Umsatzsteuer anfallen.
Sehe ich das richtig, dass ich damit LEGAL die gesetzlichen Regelungen nutze?
Oder habe ich hier einen Denkfehler und das ist alles nicht erlaubt?
Danke im Voraus für eure Ideen / Ratschläge
-- Editiert von User am 28. September 2023 15:51
Steuertrick bei Kleinunternehmer-Regelung ? !
28. September 2023
Thema abonnieren
Frage vom 28. September 2023 | 15:50
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuertrick bei Kleinunternehmer-Regelung ? !
#1
Antwort vom 28. September 2023 | 16:48
Von
Status: Junior-Partner (5388 Beiträge, 1285x hilfreich)
Nein, ist nicht möglich, da die Vorsteuer nach § 15a Abs. 2, 7 UStG berichtigt werden müsste.
Und jetzt?
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