Steuerverein gibt keine Steuererklärung ab und antwortete nicht.

28. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 282x hilfreich)
Steuerverein gibt keine Steuererklärung ab und antwortete nicht.

Hallo,

ich wollte nach dem Studium meine Steuererklärung für den möglichen Zeitraum rückwirkend einreichen. Dazu bin ich zu einem großen deutschen Steuerverein gegangen. Nachdem ich dort Mitglied wurde und auch rückwirkend für den entsprechenden Zeitraum die Beiträge bezahlte, wurde der Mitarbeiter gekündigt. Kurz darauf bin ich auch in eine andere Stadt gezogen. In dieser Stadt habe ich mir einen Berater beim gleichen Verein gesucht und habe dort ebenfalls alle Unterlagen eingereicht. Letztes Jahr hat er mir erzählt, dass alles klar geht und ein ordentlicher Verlustvortrag zustande kommen wird. Nun habe ich vor 3 Monaten nachgefragt, ob mit der Erklärung alles geklappt hätte. Er meinte darauf per Email nur kurz, dass er keine Steuererklärung abgegeben hätte. Es wäre sowieso fraglich gewesen, ob das Finanzamt alles so akzeptiert hätte. Daher hat er es garnicht erst eingereicht. Daraufhin habe ich gefragt, ob er mir da mal die Aufstellung zukommen lassen kann, welche er der dieser These zugrundegelegt hat. Seit dem schweigt er. Ich habe nun och zwei mal per Mail nachgefragt und auch versucht anzurufen. Es ist kein rankommen. Zu seinen Öffnungszeiten bin ich leider immer arbeiten und müsste frei nehmen, um dort persönlich hin zu fahren.

Kann ich da sonst noch irgendwas machen, außer mir einen anderen Berater suchen? Habe ich einen Anspruch auf die Aufstellen. Nun hab ich ja auch den Beitrag gezahlt und es wurde nichts gemacht. Den werd ich wohl auch los sein, da es sich bei seiner kurzen Mail ja um eine "Beratung" gehandelt haben wird.

Beste Grüße und schonmal danke für die Hilfe!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4892 Beiträge, 1176x hilfreich)

Aus steuerlicher Sicht sind allein Sie für die Erklärung verantwortlich.

Sie sollten sich an den Dachverband wenden und ggf. Schadensersatzansprüche androhen.
Da Sie bezahlt hatten, haben Sie auch einen Herausgabeanspruch. Ich sehe hier eher ein zivilrechtliches als steuerrechtliches Problem.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 282x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort?

Hab ich denn wirklich einen Anspruch auf Herausgabe nicht nur meiner eingereichten Unterlagen sondern auch die Liste, welche er gemacht haben müsste und Aufzeichnungen zu meiner Steuererklärung? Eine solche Liste wird er ja wahrscheinlich nicht gemacht haben.

Woraus folgt denn der Anspruch genau?

Beste Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4892 Beiträge, 1176x hilfreich)

Wie gesagt, ist das eher eine Frage des Zivilrechts und ich bin kein Jurist.

Vielleicht ergibt sich dieser Anspruch aus dem Beratungsvertrag. Evtl. haben Sie nicht nur einen Beitrag, sondern für die Inanspruchnahme einer Dienstleistung bezahlt. Die Erbringung der Leistung erscheint hier fraglich und sollte daher durch den Verein belegt werden.

Das würde m.E. aber lediglich die Rückerstattung begründen können.

Schadensersatzansprüche ergäben sich m.E. erst, wenn durch eine zumindest grob fahrlässige Untätigkeit die Festsetzungsverjährung eingetreten wäre und der Verlustvortrag eine steuerliche Auswirkung hätte.
Das wäre nicht der Fall, wenn ein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag vorläge (z.B. 8.000 EUR, weil erst zum Ende des Jahres ein Arbeitsverhältnis aufgenommen worden wäre) und der Verlust z.B. nur 5.000 EUR betrüge. Dann wäre er ohne steuerliche Auswirkung verbraucht.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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