Steuervorauszahlung

23. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
coupehexe
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 11x hilfreich)
Steuervorauszahlung

Hallo,
wollt emal fragen, wie man dort eigentlich vorgeht.
Meine Eltern bezahlen eine Vorauszahlung an das Finanzamt wegen Steuerklasse 3-5.
Sie haben die Steuererklärung durch einen Lohnsteuerhilfeverband machen lassen. Dieser hat die Unterlagen nicht sorgwältig geprüft und hat bei der Steuererklärung 2011 die Vorauszahlungen 2012 beigelegt. Mein Vater war in diesem Jahr über Monate krank und eigentlich hätten sie Geld zurück bekommen, durch diesen Fehler mussten Sie nun aber nachzahlen, weil die ganze Summe der Vorauszahlung von über 500 Euro nicht angerechnet wurde.
Der vom Büro meinte dann in seinem Schriftstück, Geld ist nicht verloren kann man im nächsten Jahr mit einreichen. Ist diese Aussage so richtig? Ich vermute eher die Vorauszahlung ist zwar geleistet, aber durch den Fehler nun weg, da das Schreiben auch sehr spät erst kam und ein Einspruch nicht mehr ging.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hambre
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 74x hilfreich)

Die Angabe der Vorauszahlungen im Steuerbescheid ist nicht erforderlich, da das Finanzamt automatisch die Vorauszahlungen berücksichtigt.

Im übrigen brücksichtigt das Finanzamt für 2011 auch nur die Vorauszahlugen 2011 und nicht die von 2012.

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#2
 Von 
coupehexe
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 11x hilfreich)

Also von dem Steuerbüro kam folgende ausführen weswegen nun eine Nachzahlung gemacht werden muss:

Der Grund dafür ist, daß die tatsächlich von Ihnen für das Jahr 2011 geleisteten Vorauszahlungen viel niedriger waren, als wir sie in unserem Vorausrechnungen ausgewiesen haben.
Dazu ist es gekommen, weil Sie uns statt der Vorauszahlungsbescheides für das Jahr 2011 einen Voraustahlungsbescheid für das Jahr 2012 vorgelegt haben (ein Steuerbüro sollte das , bin ich der Meinung sofort bemerken) und wir den Jahresunterschied leider nicht bemerkt haben.
Die Vorauszahlungen konnten deshalb vom Finanzamt nicht mit der Steuerschuld des Jahres 2011 verrechnet werden.
Die gute Nachricht nach der schlechten ist jedoch, dass die Vorauszahlungen nicht verloren sind; sie werden im zukünftigen Steuerbescheid 2012 verrechnet.

Soviel zum Thema die sehen das ja im System, ich glaub die haben ihre Belege, der Beleg fehlt also wird nicht weiter geguckt. Habe ich nun zum Beispiel 10000 Euro vorausgezahlt und zeige den Beleg nicht vor, so gucken die auch nicht weiter.
Wuppertal braucht Geld, wie ist denen ziemlich egal.

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#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1344x hilfreich)

Sehe ich nicht so. Das Steuerbüro hat einen falschen Bescheid und denkt, dass die dort ausgewiesenen Zahlungen geleistet wurden. Tatsächlich wurden diese aber erst ein Jahr später geleistet.

Also liegt hier keine Schuld beim FA vor. Die VZ 2011 wurden mit 2011 verrechnet, 2012 werden 2012 verrechnet.

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#4
 Von 
coupehexe
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 11x hilfreich)

Also ich lese das Schreiben so, das die Vorauszahlung nicht berücksichtig wurde und dementsprechend auch nicht weiter geguckt wurde, ob es eine Vorauszahlung gab.



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#5
 Von 
Carsten90
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

die in 2011 geleisteten Vorauszahlungen (nur tatsächlich geleistete) werden automatisch vom System in den Einkommensteuerbescheid übernommen. Dafür muss keine Stpfl. einen Beleg vorlegen.
Ihr Lohi wollte damit in seinem Schreiben nur ausdrücken, dass die Berechnung die Ihnen der Lohi vorgelegt hat auf faslschen Daten, nämlich den VZ-Daten von 2012 beruht.



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