Hallo habe eine kurze Frage.
Ich bin seit 01.10 Grenzgänger in der Schweiz. Da jetzt das erste Gehalt ansteht. wird es Zeit sich auch beim FA vorstellig zu machen. Damit die mir sagen was ich an die abführen muss. Das die relativ happig zulangen... nun ja damit muss man sich abfinden. Aber :
Hab St.Kl III und habe nun erfahren, dass die dann eine Quartalsvorauszahlung haben wollen. Nun ist es aber so, das ich ein gewöhnliches Arbeitsverhältnis in der Schweiz habe und wenn ich wirklich quartalsmäßig vorauszahlen muss (den Betrag von dem ich glaube das er es sein wird), dann habe ich im Betreffenden Monat nicht mehr genug Geld um Miete und Lebenskosten zu stemmen.
Kann mir einer sagen ob ich auch ein Recht habe wie ein gewöhnlicher Arbeitnehmer in Deutschland einfach eine Monatliche Zahlung zusammen mit meinem Gehalt zu leisten.
Denn ich hätte eigentlich nicht mal die Vorauszahlung für den Oktober leisten können, da ich ja erst am Monatsende das Gehalt bekomme.
Wäre relativ Dankbar für eine Antwort oder hilfreiche Verweise auf Quellen zum Selbststudium.
Danke.
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Steuervorauszahlung als Grenzgänger
22. Oktober 2010
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Frage vom 22. Oktober 2010 | 11:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuervorauszahlung als Grenzgänger
#1
Antwort vom 22. Oktober 2010 | 14:09
Von
Status: Student (2280 Beiträge, 1266x hilfreich)
quote:
und wenn ich wirklich quartalsmäßig vorauszahlen muss (den Betrag von dem ich glaube das er es sein wird), dann habe ich im Betreffenden Monat nicht mehr genug Geld um Miete und Lebenskosten zu stemmen.
Dafür hast du doch in den anderen Monaten um so mehr Geld. 4 mal 3 ist doch das gleiche wie 12 mal 1. Du musst einfach nur SPAREN und nicht alles sofort ausgeben.
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