Hallo,
ich bin Angestellter und habe ein Auslandsdepot.
In diesem Auslandsdepot habe ich 2021 Aktiengewinne von 14.000 EUR erzielt und Aktienverluste von 6.000 EUR. Macht somit Einkünfte aus ausländischen Aktien von 8.000 EUR. Darauf soll ich nun Kapitalertragssteuer zahlen. Logisch.
Nun muss ich aber gleichzeitig für 2022 und folgende Quartale Steuervorauszahlungen tätigen. Berechnungsgrundlage hier sind aber nicht die 8.000 EUR Einkünfte aus ausl. Aktien, sondern der ursprüngliche Bruttogewinn von 14.000 EUR. Ist das wirklich korrekt?
In einem Extrembeispiel könnte ich ja 100.000 EUR mit Aktien gewinnen und 97.500 EUR verlieren. Es blieben 2.500 EUR tatsächlicher Gewinn mit einer Steuerlast von 500 EUR.
Im Folgejahr würde mir das Finanzamt aber auf der Grundlage der 100.000 EUR Bruttogewinn eine Vorauszahlung von 25.000 EUR aufbrummen.
Das kann doch nicht rechtens sein und falls ja, welcher V...id.ot würde so ein Gesetz schreiben?
Steuervorauszahlung auf Kapitalerträge im ausländischen Depot
Wären die Verluste aus dem Vorjahr, wäre die Berechnung m.E. nachvollziehbar und ich würde nicht so beleidigend reagieren. Sofern sie im selben Jahr angefallen sind, sehe ich es auch so, dass nur der Saldo maßgeblich ist, weil dieser auch Grundlage der Besteuerung im entsprechenden Jahr ist.
Wird nicht nur der Saldo in der Anlage KAP eingetragen?
Ein Einspruch oder jedenfalls ein Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen sollte Erfolg haben.
Nein.
In der Anlage KAP ist der Saldo einzutragen UND die darin enthaltenen Gewinne UND die darin enthaltenen Verluste.
Wie beschrieben ist der Saldo 2021 angefallen.
Die Vorauszahlung für 2022 und folgende Quartale wird aber eben nicht aus dem Saldo sondern aus den Gewinnen errechnet. Das erschließt sich mir aufgrund des angebrachten Extrembeispiels nicht.
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Wie gesagt:
Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen mit der Begründung stellen.
Für mich ist es auch nicht offensichtlich.
Und jetzt?
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