Steuervorauszahlung verhindern

2. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
mybuddy
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 5x hilfreich)
Steuervorauszahlung verhindern

Guten Tag,

- DE-CH Grenzgänger
- Neuer Job in 2011, mit niedrigem Lohn
Hierfür Steuervorauszahlung

- Neuer Job in 2012, mit hohem Lohn
Keine Angaben mit Finanzamt eingereicht

Finanzamt möchte für 2012 alle Lohnabrechnungen + Anstellungsvertrag zur Anpassung der Steuervorauszahlung. ($37 Abs.1+4+5 EStG)

Kann ich grundlos dem FA mitteilen, dass ich alle Angaben mit der Steuererklärung 2012 einreiche und dann alles nachzahlen werde?

Vielen Dank für jede Antwort!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2283 Beiträge, 1268x hilfreich)

quote:
Der Steuerpflichtige hat am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer zu entrichten , die er für den laufenden Veranlagungszeitraum voraussichtlich schulden wird.

Mitteilen kannst du dem FA alles, nur ist die Gesetzeslage eindeutig. Vorauszahlungen sind kein Wunschkonzert.

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#2
 Von 
mybuddy
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 5x hilfreich)

1. Was sind die Folgen für mich, wenn ich die Unterlagen (Lohnabrechnung) erst mit der Steuererklärung 2012 einreiche?

2. Gibt es eine Möglichkeit das Einreichen der Unterlagen hinaus zu zögern?

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#3
 Von 
jochen738
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 27x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>1. Was sind die Folgen für mich, wenn ich die Unterlagen (Lohnabrechnung) erst mit der Steuererklärung 2012 einreiche? <hr size=1 noshade>


Eine Schätzung der Vorauszahlungen durch das FA ist möglich, die sich am oberen Rahmen des Möglichen bewegen.
U.U. wird das FA die Unterlagen beim Arbeitgeber anfordern, was für der Arbeitnehmer eher peinlich sein dürfte.
Alternativ wird das FA die Einreichung der Unterlagen erzwingen, das einzelne Zwangsgeld kann bis zu € 25.000,- betragen (§ 329 AO ) und mehrmals nacheinander festgesetzt werden, bis der Steuerpflichtige nachgibt. Bei Nichtzahlung des Zwangsgeldes erfolgt sehr schnell die Vollstreckung oder die Anordnung von Ersatzzwangshaft (§ 334 AO ) bis zu zwei Wochen. So ein Aufenthalt in der JVA ist natürlich auch sehr schön.
Wenn das FA die Unterlagen explizit angefordert hat, kann die Hinnahme von zu niedrigen Vorauszahlungen auch als Steuerhinterziehung auf Zeit (§ 370 AO ) gewertet werden, Strafrahmen bis zu fünf Jahre.




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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50117 Beiträge, 17559x hilfreich)

Woher weiß das Finanzamt eigentlich, dass Du einen neuen Job mit hohem Gehalt hast?

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mybuddy
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 5x hilfreich)

quote:
Woher weiß das Finanzamt eigentlich, dass Du einen neuen Job mit hohem Gehalt hast?


Der Arbeitgeber in der Schweiz benötigt zu beginn eine Ansässigkeitsbescheinigung von mir, welche ich vom Finanzamt erhalte.


2. Gibt es eine Möglichkeit das Einreichen der Unterlagen hinaus zu zögern?

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#6
 Von 
jochen738
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 27x hilfreich)

quote:
2. Gibt es eine Möglichkeit das Einreichen der Unterlagen hinaus zu zögern?


Was ist eigentlich Ihr Problem bei dem Sachverhalt? Das Gesetz ist da eindeutig und Sie werden doch wohl nicht verlangen, dass wir hier Tipps zur Steuerhinterziehung (auf Zeit) geben.
Ich habe übrigens schon Fälle erlebt, in denen das FA bei solchen Konstellationen ein Strafverfahren eingeleitet hat.
Also machen Sie die Angaben und zahlen Sie Ihre Steuern, so wie wir anderen auch.

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