Hallo,
ich bin seit September 07 als freier Mitarbeiter bei einer Behörde beschäftigt, d.h. nach Steuerrecht Freiberufler.
Im letzten Jahr (d.h. in 4 Monaten) habe ich rd. 12.000 Euro verdient. Ich dachte eigentlich man müsste das aufs Jahr hochrechnen, aber als ich den Anmeldebogen beim Finanzamt abgegeben habe, sagte man mir ich könne die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen (was ich dann auch gemacht habe) - ist das richtig so???
Ich dachte eigentlich, ich bekomme nach der Anmedlung ein Schreiben, in dem ich zur regelmäßigen (monatlich/vierteljährlich/etc.) Vorauszahlung der Steuern aufgefordert werde.
Stattdessen habe ich aber nur eine Steuernummer für die Einkommensteuer mitgeteilt bekommen.
Muss ich nun also gar keine Steuervorauszahlungen leisten, sondern mache bis Mai eine ganz normale Einkommenssteuererklärung???
(Ich bin etwas verwirrt...)
Vielen Dank und viele Grüße
andreas
Steuervorauszahlungen
29. Januar 2008
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Frage vom 29. Januar 2008 | 10:00
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuervorauszahlungen
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#1
Antwort vom 29. Januar 2008 | 20:43
Von
Status: Unbeschreiblich (32920 Beiträge, 17282x hilfreich)
Hi,
wo ist Ihr Problem? Wenn Sie keine Vorauszahlungen leisten sollen, tun Sie halt nicht...
Gruß vom mümmel
Und jetzt?
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