Steuervorauszahlungen auf Einkünfte, die dem Steuerabzug unterliegen ?

28. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
mastermaster
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 25x hilfreich)
Steuervorauszahlungen auf Einkünfte, die dem Steuerabzug unterliegen ?

Meine Frau und ich sind beide berufstätig, sie in Teilzeit mit Steuerklasse V, ich in Vollzeit mit Steuerklasse III. Ist es zulässig, dass nun mit dem Steuerbescheid 2004 Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer festgesetzt werden (über 1.000 Euro pro Jahr),

- obwohl wir beide lediglich Einkünfte aus nicht-selbständiger Tätigkeit beziehen, die ja ohnehin bereits voll dem Lohnsteuerabzug unterliegen ?

- obwohl sich gegenüber den Vorjahren sachlich und materiell nichts geändert hat, und in den Vorjahren keine Vorauszahlungen zu leisten waren (evtl. Stichworte: Gleichbehandlung, Willkür ?) ?

Gibt es entsprechende Urteile, Kommentare o.ä. ?

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6 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Bei der Steuerklassenkombination III/V kann es prinzipiell zu Nachzahlungen kommen. Das gilt besonders dann, wenn die Einkommensunterschiede zwischen beiden Ehegatten besonders hoch sind.

Der durch die letzten Steuerreformen immer weiter gesenkte Eingangssteuersatz hat diesen Effekt noch deutlich verstärkt. Unter Umständen kann alleine durch die Senkung des Eingangsteuersatzes dieser Effekt hervorgerufen worden sein. Daneben ist z.B. die Entfernungspauschale deutlich gesenkt worden. Das gilt ebenfalls für den AN-Pauschbetrag.

Die nunmehr eingeforderte Nachzahlung lässt sich nach meiner Einschätzung daher alleine durch die steuerlichen Änderungen der Jahre 2004/2005 erkären. Ich gehe daher davon aus, dass hier weder Wilkür, noch ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vorliegt.

Um das letztendlich beurteilen zu können, ist allerdings die Offenlegung Deiner Einkommensverhältnisse erforderlich.

Eine Vorauszahlung wird imer dann festgelegt, wenn die voraussichtliche Nachzahlung der Einkommensteuer mehr als 200€ im Jahr beträgt.

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#2
 Von 
mastermaster
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 25x hilfreich)

Neues vom Finanzamt

Nachdem ich nun Widerspruch eingelegt hatte mit den o.g. Begründungen (alle Einkünfte unterliegen dem Steuerabzug; keine Änderung gegenüber den Vorjahren, bei denen keine Vorauszahlungen festgesetzt wurden) sowie einem Hinweis auf einen tatsächlich höheren Lohnsteuerabzug für 2005 als bei den Vorauszahlungen angenommen, hat das Finanzamt nun die Vorauszahlungen alle auf Null gesetzt.

Ich überlege nun ernsthaft, eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzulegen. Entweder man muss unter diesen Voraussetzungen entsprechend den Gesetzen Vorauszahlungen leisten, oder man braucht es nicht zu tun. Aber erst ja, und dann - nach bloßem Hinweis auf die eigentlich bekannte Sachlage - doch wieder nicht, das widerstößt meines Erachtens nach gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und ist Willkür. Oder sehe ich das falsch ?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Wie schon geschrieben kann es bei der Steuerklassenkombination III/V zu Steuernachzahlungen und auch zur Festsetzung einer Vorauszahlung kommen.

Um Deinen Fall zu prüfen, müsste man die genauen Daten haben.

Vielleicht verstößt ja auch die fehlende Erhebung der Vorauszahlung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Sollte das so sein, wäre eine Dienstaufsichtsbeschwerde wohl kontraproduktiv.

Die Voraussetzungen für die Festlegung der Vorauszahlung sind in § 37 EStG festgelegt.

Darüber hinaus möchte ich auf meine erste Antwort verweisen.

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#4
 Von 
Helmchen
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 7x hilfreich)

Langsam, langsam mastermaster.

Der Kollege im FA bekommt von der Festsetzung der VZ zunächst nix mit. Erst auf Nachfrage von dem betroffenen Steuerpflichtigen, da der ganze sumsums zuvor maschinell durchgeführt wird.

Deswegen gleich eine Dienstaufsichtbeschwerde einlegen (die sowie völlig ins leere geht, da es in diesem Fall absolut auch absolut nix mit dem Sachbearbeiter zu tun hat, sondern nur mit der maschinellen Festsetzung von Vorauszahlungen) ist mehr als übertrieben.

Ich würde mir wünschen, dass sich einige Leute mal überlegen sollten, dass hinter dem Schreibtisch auch nur "normale" Menschen, wie Sie und ich, sitzen. Dienstaufsichtsbeschwerden bringen Sie sicherlich nicht weiter (ausser das Sie auf Ihrer Akte einen kleinen Vermerk bekommen "Nörgler, Besserwisser, wird die nächste Jahre bluten dürfen")

Viele Sachen können doch, sicherlich nach etwas umfangreicheren Schriftverkehr, gelöst werden.

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#5
 Von 
mastermaster
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 25x hilfreich)

@Helmchen:
Ich will so ehrlich sein, dass ich hier beim lesen manchmal aber doch etwas unruhig werde:

Man hat gemäß Grundgesetz einen gesicherten Anspruch auf Gleichbehandlung. Wenn hier offensichtlich willenlos und willkürlich mit der Festsetzung von Vorauszahlungen umgegangen wird (erst ja, dann doch wieder nicht), dann läßt sich daraus abzuleiten, dass ebenso auch bei ähnlichen Vorgängen verfahren wird. Wer sich beschwert, braucht keine Vorauszahlungen zu leisten. Wer es nicht macht, zahlt. Wo ist da die Gleichbehandlung ?

Auch wenn es sich vielleicht um maschinelle Vorgänge handelt, deshalb hat die Finanzverwaltung noch lange kein Recht, mich in meinen Rechten zu beschneiden und willkürlich zu behandeln. Im übrigen ist auch für dieses Programm jemand verantwortlich. Vielleicht sollte man bei der Ober-Finanzdirektion die Dienstaufsichtsbeschwerde auch noch zusätzlich gegen den Vorsteher des Finanzamtes einreichen ?

Im übrigen ist das genau so fatal wie die nachgewiesene Tatsache, dass jeder 3. Steuerbescheid fehlerhaft ist. Nicht nur dass auch hier mindestens indirekt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen wird (bei zwei Bescheiden wird richtig gerechnet, bei einem nicht). Zudem geht es hier um das Geld des betroffenen Steuerzahlers, der dadurch unzulässigerweise meist zu viele Steuern zahlen muss. Denkt man dieses zu Ende, findet hier eine unzulässige Enteignung durch den Staat und seine Bediensteten statt (auch das ist verfassungswidrig).

Nobody is perfect, und in Einzelfällen können Fehler geschehen. Kein Problem. Aber diese Mengen sind nicht akzeptabel. Weder vor dem Grundgesetz, noch aus Eigentumssicht der Betroffenen.

Somit wäre m.E. in diesem Fall eine Dienstaufsichtsbeschwerde noch die geringste Form, um dagegen vorzugehen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

@mastermaster
Nun möchte ich Dich doch einmal etwas bremsen bei Deinen hohen Anforderungen an den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Der maschinell erstellte Vorauszahlungsbescheid kann durchaus berechtigt gewesen sein.

Solltest Du eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, dann kannst Du mit Sicherheit in Zukunft nicht mehr auf Kulanz hoffen.

Außerdem unterstellst Du, dass sowohl in Deinem Fall wie auch als Ursache der angeblich vielen fehlerhaften Steuerbescheide vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten gegeben ist.

Du gibst aber nicht einmal einen kleinen Anhaltspunkt dafür, womit Du das begründest.

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