Steuervorteile durch Heirat?

31. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
LuckyWK1969
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuervorteile durch Heirat?

Hallo,
folgende Situation:
Meine Partnerin: 30k Brutto
Ich: 200k Brutto
Beide Arbeitnehmer in Hessen; 2 Kinder
Ergeben sich für uns Steuervorteile durch Heirat & in welcher Höhe?
Wäre für eine kurze Info dankbar.
Sorry, falls super banale Frage....
P.S.:
Einstufung in Klasse 3/5 ergibt m.V nach zwar zunächst Vorteile im monatlichen Steuerabzug, was aber durch Nachzahlung bei Steuererklärung wieder hinfällig wird (darüber hinaus ändert sich Nettoauszahlung positiv/negativ, was wir eigentlich nicht wollen bzw durch Zahlungen aneinander ausgleichen müssten/wollten.
Wenn ich Steuerrechner mit Klasse 1/1 (heute) mit Klasse 4/4 vergleiche, kommt fast genau der gleiche Steuerabzug bzw Netto raus?!? Mache ich was falsch bzw was ist denn der €-Vortei / Jahr tatsächlich?

-- Editiert von LuckyWK1969 am 31.03.2020 07:59

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Mache ich was falsch

Vermutlich
Steuerrechner liefert:
Single 200k€ -> ca. 79,2k€ Steuer (kinderlos, incl. Kirchensteuer)
Single 30k€ -> ca. 3,9k€ Steuer (kinderlos, incl. Kirchensteuer)
Paar 230k€ -> ca. 77,5k€ Steuer (kinderlos, incl. Kirchensteuer)
Das wären ca. 5,7k€ Ersparnis.
In der Praxis wird der Vorteil wohl etwas geringer ausfallen (was an den Sozialabgaben liegt, die sich wiederum auf die Steuer auswirken).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich Steuerrechner mit Klasse 1/1 (heute) mit Klasse 4/4 vergleiche, kommt fast genau der gleiche Steuerabzug bzw Netto raus?!?


Es müsste exakt das Gleiche herauskommen. Das ist auch richtig, da sich der Steuervorteil durch die Heirat bei der Steuerklassenkombination 4/4 erst durch die Abgabe einer Steuererklärung ergibt.

Woher @drkabo seine Zahlen hat, ist mir nicht klar. Bei der Steuerklassenkombination 4/4 habe ich eine Erstattung in Höhe von 2.115€ ermittelt. Bei der Steuerklassenkombination 3/5 würde sich eine Nachzahlung in Höhe von 3.270€ ergeben.

Im Ergebnis, d.h. gezahlte Lohnsteuer einschl. Steuererstattung bzw. Nachzahlung kommt unabhängig von der Steuerklasse übrigens immer das gleiche Ergebnis heraus.

Als Alternative gäbe es noch die Steuerklasse 4-Faktor/4-Faktor. Da wird der Faktor durch das Finanzamt so berechnet, dass das Ergebnis nach Steuererklärung möglichst gut getroffen wird. Es entsteht daher nur eine geringfügige Erstattung oder Nachzahlung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Woher @drkabo seine Zahlen hat, ist mir nicht klar.

Ich habe 2xsingle mit 1x verheiratet verglichen.
Wenn ich den Fragesteller richtig verstanden habe, ging es nicht um die Frage, welche Steuerklassen nach einer Hochzeit sinnvoll sind (denn nach der Steuererklärung ist es egal, ob 4/4 oder 3/5; 4/4 führt zu höheren monatlichen Abzügen aber einer schönen Erstattung nach der Steuererklärung, während bei 3/5 weniger vom Lohn abgezogen wird, aber später eine Nachzahlung fällig wird. In der Summe ist es aber genau gleich), sondern wie sich die (gesamt-)Steuerbelastung nach einer Hochzeit reduzieren würde.

Und die reduziert sich in der Tat - wie immer, wenn zwei Personen mit stark unterschiedlichem Einkommen heiraten. (Allerdings ist der Effekt hier nicht so groß, da auch nach der Hochzeit sich das Paar immer noch im Bereich des Spitzensteuersatzes befindet.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
LuckyWK1969
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für Eure beiden super schnellen & informativen Antworten.
Der Unterschied zwischen den 2 Rechnungen mit einem Steuervorteil von 5.700,-€ von drkabo versus den 2.115,-€ von hh sind doch recht erheblich und würde mich schon interessieren, was hier in etwa richtig ist.
Wir sind beide aktuell Single (jeweils Angestellte in Steuerklasse 1, getrennt veranlagt in Hessen). Ich (200k€ Brutto/Jahr), meine Partnerin (30k Brutto/Jahr). Wie gesagt geht es mir hier natürlich um den tatsächlichen Steuervorteil nach gemeinsamer Veranlagung, nicht um einen im Laufe des Jahres unterjährigen temporären Vorteil durch III/V, der dann aber durch eine fällige Nachzahlung nach Veranlagung wieder weg ist.
Habe jetzt nochmal versucht in einem vorher/nachher Steuerrechner selbst zu checken und habe da sogar nur 1.636,-€ Vorteil rausbekommen (vielleicht da Kinder bzw Bundesland nicht anzugeben war).
Könnt Ihr mir helfen das zu klären. Vielen Dank!!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Zitat:
und würde mich schon interessieren, was hier in etwa richtig ist.


Meine ist richtig, weil wobei sich die Berechnung nur auf die Lohn- und Einkommensteuer bezieht. Es kommen noch die Steuervorteile beim Soli und ggf. bei der Kirchensteuer hinzu.

@drkabo hat nicht berücksichtigt, dass man bei solchen Einkommensverhältnissen nicht einfach das Einkommen auf Beide gleichmäßig verteilen kann, da sich aufgrund der Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenzen bei Dir ein erheblicher Fehler mit so einer Berechnungsmethode gibt.

Zitat:
Habe jetzt nochmal versucht in einem vorher/nachher Steuerrechner selbst zu checken und habe da sogar nur 1.636,-€ Vorteil rausbekommen


Den Betrag kann ich nicht nachvollziehen. Da müsstest Du erklären, wie Du darauf gekommen bist.

Auf den genauen Steuervorteil kann die Art der Krankenversicherung, Höhe des Zusatzbeitrags, Zahl der Kinder und bei der Kirchensteuer das Bundesland eine Rolle spielen, so dass meine Angabe nicht als exakte Zahl zu verstehen ist. Eine Differenz von 500€ ist dadurch aber nicht zu erklären. Tendenziell ist die Steuererstattung eher höher als die 2.115€.

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