Steuerwohnsitz - Wo unbeschraenkt steuerpflichtig?

16. März 2024 Thema abonnieren
 Von 
Franconian
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerwohnsitz - Wo unbeschraenkt steuerpflichtig?

Hallo,

angenommen man behaelt seinen Wohnsitz in Deutschland und meldet sich nicht ab, Wohnung und Einrichtung bleibt bestehen. Und man verlegt seinen Wohnsitz nach Spanien, ist man dann unbeschraenkt steuerpflichtig in beiden Laendern? Aufenthalt ist ueber 183 Tage im Jahr in Spanien.

Es bestehen nur Mieteinkuenfte aus Vermietung und aus Kapitalertraegen in Deutschland, keine weiteren Einkuenfte in Spanien.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48390 Beiträge, 17072x hilfreich)

Zitat (von Franconian):
ist man dann unbeschraenkt steuerpflichtig in beiden Laendern?

Ja

Zitat (von Franconian):
Aufenthalt ist ueber 183 Tage im Jahr in Spanien.

Das ist irrelevant.

Zitat (von Franconian):
Es bestehen nur Mieteinkuenfte aus Vermietung und aus Kapitalertraegen in Deutschland, keine weiteren Einkuenfte in Spanien.

Die Mieteinkünfte sind klar in Deutschland zu versteuern. Bezüglich der Kapitaleinkünfte wird es kniffelig. Wo befindet sich denn der Lebensmittelpunkt? Es muss die steuerliche Ansässigkeit nach den Regeln des DBA bestimmt werden.

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#2
 Von 
Franconian
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Welche Nachteile bestehen, wenn man unbeschraenkt steuerpflichtig in beiden Laendern ist? Man muss das Welteinkommen in beiden Leandern versteuern, kann aber die Steuerfreibetraege nutzen und durch DBA sollte eine Doppelbesteuerung vermieden werden?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48390 Beiträge, 17072x hilfreich)

Ich kann jetzt nur für Deutschland sprechen, da mir das spanische Steuerrecht nicht bekannt ist.

In Deutschland muss ein beschränkt Steuerpflichtiger nur die in Deutschland erzielten Einkünfte versteuern. Ihm steht dann aber der Grundfreibetrag nicht zu.

Bei unbeschränkter Steuerpflicht ist das Welteinkommenn zu versteuern, dann aber unter Berücksichtigung des Grundfreibetrages. Einkünfte, die aufgrund eines DBA steuerfrei bleiben unterliegen in den meisten Fällen dem Progressionsvorbehalt.



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