Hallo,
angenommen man behaelt seinen Wohnsitz in Deutschland und meldet sich nicht ab, Wohnung und Einrichtung bleibt bestehen. Und man verlegt seinen Wohnsitz nach Spanien, ist man dann unbeschraenkt steuerpflichtig in beiden Laendern? Aufenthalt ist ueber 183 Tage im Jahr in Spanien.
Es bestehen nur Mieteinkuenfte aus Vermietung und aus Kapitalertraegen in Deutschland, keine weiteren Einkuenfte in Spanien.
Steuerwohnsitz - Wo unbeschraenkt steuerpflichtig?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Zitatist man dann unbeschraenkt steuerpflichtig in beiden Laendern? :
Ja
ZitatAufenthalt ist ueber 183 Tage im Jahr in Spanien. :
Das ist irrelevant.
ZitatEs bestehen nur Mieteinkuenfte aus Vermietung und aus Kapitalertraegen in Deutschland, keine weiteren Einkuenfte in Spanien. :
Die Mieteinkünfte sind klar in Deutschland zu versteuern. Bezüglich der Kapitaleinkünfte wird es kniffelig. Wo befindet sich denn der Lebensmittelpunkt? Es muss die steuerliche Ansässigkeit nach den Regeln des DBA bestimmt werden.
Welche Nachteile bestehen, wenn man unbeschraenkt steuerpflichtig in beiden Laendern ist? Man muss das Welteinkommen in beiden Leandern versteuern, kann aber die Steuerfreibetraege nutzen und durch DBA sollte eine Doppelbesteuerung vermieden werden?
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Ich kann jetzt nur für Deutschland sprechen, da mir das spanische Steuerrecht nicht bekannt ist.
In Deutschland muss ein beschränkt Steuerpflichtiger nur die in Deutschland erzielten Einkünfte versteuern. Ihm steht dann aber der Grundfreibetrag nicht zu.
Bei unbeschränkter Steuerpflicht ist das Welteinkommenn zu versteuern, dann aber unter Berücksichtigung des Grundfreibetrages. Einkünfte, die aufgrund eines DBA steuerfrei bleiben unterliegen in den meisten Fällen dem Progressionsvorbehalt.
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