Steuerzahlung im Fall von DREI Jobs gleichzeitig

16. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Steuerfuchs9000
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerzahlung im Fall von DREI Jobs gleichzeitig

HI AN ALLE :) :)

Folgende simple Konstellation:
Bob hat 3 Jobs:
1. Hauptbeschäftigung in Vollzeit auf Steuerklasse I ganz normal (2000 Euro)
2. Teilzeitstelle auf Klasse VI
3. jetzt nimmt Bob im Laufe des Kalenderjahres auch noch eine 450 Euro Stelle (Minijob) an, natürlich auch auf Klasse VI

- Alle Jobs laufen gleichzeitig und mit Einverständnis / Kenntnis der jeweiligen Arbeitgeber.
- Job 1 ganz normal mit Jahresgrundfreibetrag usw.
- Job 2 wirft vielleicht ca. 750 Euro netto im Monat ab auf Klasse VI. Job 3 läuft auch auf VI.

Nun die Frage:

Bezieht Bob dann von Job 1 und 2 netto UND von Job 3 die 450 Euro ZUSÄTZLICH (also netto, ohne Abzüge),
also monatlich: 2000 + 750 + 450 = 3200 Euro netto? Und wenn Bob dann im Jahr drauf seine Steuererklärung macht,
sieht das Finanzamt natürlich, dass Job 2 und 3 (750 + 450) zusammen auf Klasse VI versteuert werden und daher bekommt
Bob dann eine Aufforderung zur Nachzahlung, oder?

Die Frage bezieht sich also nur darauf, ob die Arbeitgeber der gleich direkt richtig verrechnen und die Steuern entsprechend abführen,
oder ob Bob erstmal die 450 Cash tatsächlich jeden Monat ausgezahlt bekommt ..


Und was, wenn Bob gar keine Erklärung abgibt (verpflichtende -vs- freiwillige Steuererklärung?),
wird er dann niemals die Beträge nachzahlen müssen?

Frage für einen Freund. :ugeek:

Vielen Dank!!!

-- Editiert von Steuerfuchs9000 am 16.02.2022 21:56

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von Steuerfuchs9000):
3. jetzt nimmt Bob im Laufe des Kalenderjahres auch noch eine 450 Euro Stelle (Minijob) an, natürlich auch auf Klasse VI


Ist das ein Schreibfehler?

Natürlich nicht auf Steuerklasse VI, sondern als pauschalversteuerter Minijob. Bob wäre jedenfalls ziemlich blöd, wenn der den 3. Job auf Steuerklasse Vi versteuern lassen würde.

Zitat (von Steuerfuchs9000):
sieht das Finanzamt natürlich, dass Job 2 und 3 (750 + 450) zusammen auf Klasse VI versteuert werden und daher bekommt
Bob dann eine Aufforderung zur Nachzahlung, oder?


Schon der zweite Job kann zu einer Steuernachzahlung führen. Daher ist Bob auch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Zitat (von Steuerfuchs9000):
Die Frage bezieht sich also nur darauf, ob die Arbeitgeber der gleich direkt richtig verrechnen und die Steuern entsprechend abführen


Nein, regelmäßig werden in Steuerklasse VI zu wenig Steuern abgeführt. Das gilt hier aber für den 2. Job, während Bob die 450€ aus dem 3. Job tatsächlich steuerfrei kassieren kann, wenn dieser pauschal versteuert wird und nicht auf Steuerklasse VI.

Zitat (von Steuerfuchs9000):
Und was, wenn Bob gar keine Erklärung abgibt (verpflichtende -vs- freiwillige Steuererklärung?),
wird er dann niemals die Beträge nachzahlen müssen?


Dann wird das im Extremfall als Steuerhinterziehung, wahrscheinlich aber eher als fahrlässige Steuerverkürzung gewertet. Da das Finanzamt über die elektronische Lohnsteuerbescheinigung über die Jobs informiert wird, rate ich davon ab, die Nichtabgabe einer Steuererklärung in Betracht zu ziehen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen